Gefahren am Arbeitsplatz sind vielfältig und können sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährden. Jedes Jahr ereignen sich bedauerlicherweise zahlreiche Arbeitsunfälle, die nicht nur menschliches Leid verursachen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen haben.
In diesem Artikel werfen wir einen eingehenden Blick auf die diversen Risiken am Arbeitsplatz – sei es der Umgang mit chemischen Substanzen, der Einfluss von Hitze und Flammen, elektrische Gefahren oder die Belastung durch psychischen Stress.
Was sind die häufigsten Gefahren am Arbeitsplatz?
Je nach Branche und Tätigkeitsfeld können sich die Gefahren am Arbeitsplatz natürlich unterscheiden. Wir haben Ihnen aber einige der allgemeinen Gefahren aufgelistet und in verschiedene Kategorien eingeordnet:
- Physische Gefahren
- Stürze von Höhen
- Unfallgefahren durch Maschinen und Geräte
- Gefährliche chemische Substanzen
- Hitze, Flammen und Funken
- Elektrische Gefahren und Stromschläge
- Lärm und Vibrationen
- Ergonomische Gefahren
- Fehlende ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Wiederholte Bewegungen und Muskelbelastungen
- Falsche Körperhaltung und unzureichende Pausen
- Biologische Gefahren
- Ausgesetzt sein gegenüber Infektionserregern (z. B. im Gesundheitswesen)
- Gefährliche Tiere oder Pflanzen (z. B. in der Landwirtschaft oder Gartenbau)
- Psychosoziale Gefahren
- Psychischer Stress durch hohen Arbeitsdruck und Zeitdruck
- Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz
- Konflikte und schlechtes Arbeitsklima
- Brand- und Explosionsgefahren
- Unsachgemäßer Umgang mit brennbaren Materialien
- Mangelhafte Brandschutzmaßnahmen
- Transport- und Verkehrssicherheit
- Unfälle im Straßenverkehr während der Arbeit (z. B. bei Dunkelheit oder schlechten Wetterverhältnissen in Kombination mit falscher Kleidung)
- Arbeiten in beengten Räumen
- Gefahr von Einklemmungen
Arbeitsschutzgesetz für Gefahren und Risiken auf der Arbeit
Seit 1996 gibt es in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz. Es steuert die Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz. Basierend auf der EU-Richtlinie 89/391/EWG soll es dazu beitragen, Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Die EU-Richtlinie 89/391/EWG ist eine Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz und eine zentrale Rechtsvorschrift der Europäischen Union. Sie legt die grundlegenden Prinzipien für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit aller Arbeitnehmenden in den Mitgliedsstaaten fest. Die Richtlinie befasst sich unter anderem mit folgenden Punkten:
- Der Bewertung der Arbeitsbedingungen für potenzielle Gefährdungen.
- Dass arbeitgebende Personen Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu reduzieren und Informationen bereitzustellen.
- Der Beteiligung der Arbeitnehmenden an Arbeitsschutzmaßnahmen.
- Dem Zugang zu Gesundheitsüberwachung für gefährdete Arbeitnehmergruppen.
Ein essenzieller Bestandteil des deutschen Arbeitsschutzrechts stellt auch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dar, das bereits am 12. Dezember 1973 erlassen wurde. Das Hauptziel des ASiG besteht darin, die Arbeitssicherheit in Unternehmen zu garantieren und Unfälle sowie Gesundheitsgefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu verhindern. Dafür sieht das Gesetz die Bestellung von sogenannten Fachkräften für Arbeitssicherheit und ärztlichem Fachpersonal vor.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgebenden in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen. Sie führt regelmäßige Begehungen durch, identifiziert potenzielle Gefahrenquellen und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.
Das ärztliche Fachpersonal ist für die Gesundheitsvorsorge der Beschäftigten zuständig. Er führt arbeitsmedizinische Untersuchungen durch, berät bei gesundheitlichen Fragen im Kontext der Arbeit und kann bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen relevant sein.
Das ASiG gilt für alle Unternehmen, die mindestens eine Person beschäftigen und regelt somit den Arbeitsschutz in nahezu allen Branchen und Betrieben in Deutschland. Durch die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und ärztlichem Fachpersonal sollen die Arbeitsbedingungen verbessert und die Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Das Gesetz dient somit der Förderung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung für alle Arbeitnehmenden.
Für die Arbeitsstätten in Unternehmen gibt es eine gesonderte Verordnung – die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie wurde am 12. August 2004 erlassen und konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hinsichtlich der Arbeitsplatzgestaltung und -ausstattung. Das Hauptziel der ArbStättV ist die Schaffung einer sicheren und gesundheitsförderlichen Arbeitsumgebung für die Beschäftigten. Dafür legt sie detaillierte Vorschriften für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten fest und gilt für alle Unternehmen und Betriebe in Deutschland. Dazu gehören unter anderem Büros, Produktionshallen, Lager, Baustellen und viele weitere Arbeitsbereiche. Punkte, die von der Arbeitsstättenverordnung geregelt werden, sind z. B.:
- Arbeitsplatzgestaltung (Beleuchtung, Belüftung, Raumtemperatur, ergonomische Aspekte)
- Fluchtwege und Notausgänge
- Brandschutz (Brandschutztüren, Feuerlöscheinrichtungen)
- Sanitäre Einrichtungen (Toiletten, Waschgelegenheiten)
- Sicherheitseinrichtungen (Erste-Hilfe-Material, Notrufsysteme, Augenduschen)
Die Einhaltung dieser Gesetze ist essenziell für die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden.
Arbeitssicherheit: Pflichten der Unternehmen für Arbeitskräfte
Die Unternehmen und arbeitgebende Instanzen tragen ihren Mitarbeitenden gegenüber eine große Verantwortung. Sie sind dazu verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitnehmende vor Gefahren und Risiken an ihrem Arbeitsplatz zu schützen. Dabei stehen zwei Hauptaspekte im Fokus: die Vermeidung von Gefahren, wo immer möglich, und die Beurteilung unvermeidbarer Risiken.
Bezüglich der Vermeidung von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz gibt es verschiedene Maßnahmen, die Unternehmen durchführen können. Hier sind einige zentrale Punkte:
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Je nach den Anforderungen der Tätigkeit sollte den Arbeitnehmenden geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und weitere spezifische Schutzkleidung. - Ergonomische Gestaltung:
Die Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung ergonomischer Aspekte kann dazu beitragen, Belastungen und Gesundheitsrisiken zu minimieren. - Schulung und Unterweisung:
Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeitenden über Sicherheitsrichtlinien und den Umgang mit Gefahren können das Bewusstsein für Sicherheit erhöhen und zur Vermeidung von Unfällen beitragen. - Regelmäßige Inspektion und Wartung:
Die regelmäßige Inspektion und Wartung von Arbeitsmitteln, Maschinen und Arbeitsumgebungen ist essenziell, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Notfallpläne und Evakuierung:
Die Implementierung von Notfallplänen und klaren Evakuierungsrouten trägt dazu bei, dass im Ernstfall schnell und sicher reagiert werden kann.
Gefährdungsbeurteilung
Leider gibt es immer wieder Risiken am Arbeitsplatz, die sich nicht vermeiden lassen. Arbeitgebende sollten deshalb regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um potenzielle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu identifizieren. Diese Beurteilung sollte für jeden Arbeitsbereich und jede Tätigkeit erfolgen, nach Arbeitsunfällen, bei Berufskrankheiten oder bei grundlegenden Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder -umgebung.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für das spezifische Format einer Gefährdungsbeurteilung, jedoch müssen arbeitgebende Instanzen diese entsprechend dokumentieren, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachvollziehen zu können.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt Leitlinien und Empfehlungen bereit, um Unternehmen bei der Durchführung dieser Beurteilungen zu unterstützen. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, die Arbeitsumgebung sowie die physischen und psychischen Belastungen der Arbeitnehmenden angemessen zu berücksichtigen.
Die Leitlinien finden sich in der GUV-I-8700. „GUV“ steht für „Gemeinsame Unfallversicherung“, und „I“ steht für „Information“. Die GUV-I-8700 gibt praxisorientierte Handlungshilfen und Leitlinien für Unternehmen, um eine systematische Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchzuführen.
In der GUV-I-8700 werden verschiedene Aspekte einer Gefährdungsbeurteilung behandelt, darunter:
- Die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz.
- Die Bewertung der identifizierten Risiken hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden.
- Die Festlegung von geeigneten Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Risiken.
- Die Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Schutzmaßnahmen.
- Die Wiederholung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, um auf Veränderungen und neue Gefährdungen zu reagieren.
Arten der Gefährdungsbeurteilung
Nach der DGUV gibt es verschiedene Arten der Gefährdungsbeurteilung:
- Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz:
Hierbei liegt der Fokus auf einer bestimmten Tätigkeit oder einem Arbeitsprozess. Die Beurteilung zielt darauf ab, die spezifischen Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln. - Gefährdungsbeurteilung nach der Arbeitsstättenverordnung:
Diese Art der Beurteilung konzentriert sich auf einen bestimmten Arbeitsplatz oder eine Arbeitsstätte. Sie soll dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht und potenzielle Gefahrenquellen beseitigt werden. - Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz:
Identifiziert und bewertet Arbeitsbedingungen, die für schwangere und stillende Frauen gefährlich sein könnten. Ziel ist es, Schutzmaßnahmen festzulegen, um ihre Gesundheit am Arbeitsplatz zu sichern. - Gefährdungsbeurteilung von Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung:
Dient dazu, potenzielle Gefahren und Risiken des Betriebes von Maschinen zu ermitteln und zu bewerten. Dabei werden mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten analysiert, um geeignete Schutzmaßnahmen zu definieren und Unfälle zu verhindern. - Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung:
Ein systematischer Prozess, der dazu dient, mögliche Gefahren und Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen zu ermitteln und zu bewerten. Dabei werden alle Aspekte berücksichtigt, die mit der Lagerung, dem Umgang, der Verwendung und der Entsorgung von gefährlichen Chemikalien und Substanzen verbunden sind. - Gefährdungsbeurteilungen in Bezug auf den Explosionsschutz:
Befasst sich mit der Identifizierung und Bewertung potenzieller Explosionsgefahren in Arbeitsbereichen, in denen entzündliche Stoffe vorkommen können. Dabei werden mögliche Zündquellen und Gefahrenquellen ermittelt sowie die Expositionsgefährdung bewertet.
Wenn nach der Gefährdungsbeurteilung Gefahren identifiziert wurden, sollten Unternehmen diese schnellstmöglich beseitigen. Das kann verschiedene Ansätze umfassen, je nach Art und Schwere der identifizierten Risiken am Arbeitsplatz. Manchmal können Gefahren am Arbeitsplatz durch technische oder organisatorische Veränderungen behoben werden. Beispielsweise können maschinelle Schutzeinrichtungen installiert, Arbeitsabläufe angepasst oder bessere Warnsysteme implementiert werden.
Fazit
Gefahren am Arbeitsplatz sind eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden. Die Vielfalt der Gefahren am Arbeitsplatz reicht von physischen über ergonomische, biologische, psychosoziale, brand- und explosionsbezogene bis hin zu transport- und verkehrssicherheitsbezogene Risiken. Jährlich ereignen sich zahlreiche Arbeitsunfälle, die sowohl menschliches Leid als auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen verursachen.
Zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden gibt es in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz. Diese Gesetze legen die grundlegenden Prinzipien für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit fest und verpflichten Unternehmen, alle angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu ergreifen.
Zu den Maßnahmen zählen etwa die Bereitstellung angemessener persönlicher Schutzausrüstung, die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Schulungen und Unterweisungen sowie die regelmäßige Inspektion und Wartung von Arbeitsmitteln und Arbeitsumgebungen. Wenn dennoch unvermeidbare Gefahren identifiziert werden, sollten Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um diese Risiken zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet mit der GUV-I-8700 praxisorientierte Handlungshilfen und Leitlinien für Unternehmen, um eine systematische Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchzuführen. Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen und Richtlinien können Unternehmen eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeitenden schaffen und somit dazu beitragen, Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren.
FAQ
Wer macht die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz?
Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz wird normalerweise vom Unternehmen oder von einer beauftragten Person durchgeführt. Es kann sich hierbei um Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, externe Dienstleister oder speziell ausgebildete Arbeitnehmende handeln.
Was versteht man unter einer Gefährdung?
Unter einer Gefährdung versteht man eine potenzielle Situation oder einen Umstand am Arbeitsplatz, der zu Verletzungen, Gesundheitsschäden oder anderen negativen Auswirkungen führen kann. Es handelt sich um eine Bedingung, die eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden darstellt.
Gefährdungen können physischer, chemischer, biologischer oder psychosozialer Natur sein und müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und bewertet werden, um geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und das Risiko zu minimieren.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?
Der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit gehören unmittelbar zusammen. Die Arbeitssicherheit ist im Arbeitsschutz bereits inbegriffen und stellt das Hauptziel dar. Der Arbeitsschutz besteht aus allen Maßnahmen und Handlungen, die dazu führen, dieses Ziel zu erreichen.