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Ob bei Tageslicht, in der Dämmerung, bei Nacht oder unter schlechten Wetterbedingungen wie Nebel, Regen oder Schnee – Warnkleidung im Straßenverkehr spielt eine entscheidende Rolle für die Arbeitssicherheit. Diese spezielle Schutzkleidung ist darauf ausgelegt, die Sichtbarkeit der Träger zu erhöhen, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit bei Arbeiten unter unterschiedlichen und oft gefährlichen Bedingungen zu gewährleisten.

In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es bei der Warnkleidung im Straßenverkehr ankommt und worauf zu achten ist.

Was ist Warnkleidung?

Warnkleidung dient als Schutzkleidung, die den Träger, insbesondere Verkehrsteilnehmer, unter verschiedenen Bedingungen sichtbar macht. Dies schließt Tag, Nacht und schlechte Wetterbedingungen wie Nebel, Regen oder Schnee ein. Beispiele für Warnkleidung sind Warnwesten, -jacken, -hosen, -overalls, -shirts oder -pullover.

Anforderung an die Warnkleidung im Straßenverkehr

Sicherheit hat stets oberste Priorität. Deswegen gelten wichtige Vorschriften für Warnschutzkleidung.

Sicherheitsvorschriften

Warnkleidung im Straßenverkehr muss von Personen getragen werden, die mit dem Bau, der Wartung oder der Reinigung von Straßen und Bauwerken im Straßenbereich befasst sind, die Arbeiten in ihrem Bereich beaufsichtigen müssen oder die Abfälle sammeln (§ 35 Abs. 6 StVO in Verbindung mit Verwaltungsvorschriften (VwV) bei § 35 Abs. 6).

Dies gilt gemäß den Richtlinien für die Sicherheit von Baustellen im Straßenverkehr (RSA 95, Abschnitt 8, Absatz 1) für Personen, die die oben genannten Arbeiten neben Verkehrsflächen ausführen, und Personen, die nicht durch einen geschlossenen Zaun geschützt sind (z. B. Zaun oder Bauzaun).

Eigenschaften

Die Eigenschaften von Warnkleidung im Straßenverkehr sind speziell darauf ausgelegt, die Sicherheit der Träger durch erhöhte Sichtbarkeit zu gewährleisten. Dabei muss sie folgende Eigenschaften erfüllen:

  • Fluoreszierendes Material

    Warnkleidung hebt sich bei unterschiedlichen Sichtbedingungen optimal von der Umgebung ab, dank der Verwendung von fluoreszierenden Farben. Diese sind besonders auffällig, da sie in der natürlichen Umgebung nicht vorkommen. Laut den Richtlinien des § 35 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind allerdings nur fluoreszierendes Gelb, Orange und Rot als Farben für Warnkleidung zugelassen.
  • Retroreflektierende Streifen

    Für die Nacht sind reflektierende Streifen entscheidend. Sie reflektieren das Licht von Fahrzeugscheinwerfern zurück zum Fahrer, sodass der Träger sofort zu erkennen ist. Die Streifen sollten sowohl horizontal als auch vertikal auf der Kleidung angebracht sein, um die Sichtbarkeit aus verschiedenen Positionen und Winkeln zu optimieren.

Die RSA bekräftigt die Notwendigkeit vertikaler Reflexstreifen an den Körperkonturen von Warnschutzkleidung, insbesondere für Straßenbaustellen bei Nacht. In der Information der DGUV 212-016 sind Hinweise und Empfehlungen zur Einhaltung der Vorschriften für Warnschutzkleidung aufgeführt.

Warnklassen nach DIN EN ISO 20471

Die DIN EN ISO 20471 definiert verschiedene Klassen in Bezug auf Warnschutzkleidung.

Klasse 1: Bietet das niedrigste Niveau an Sichtbarkeit und ist für Bereiche geeignet, in denen die Verkehrsgeschwindigkeiten niedrig sind und der Träger weit entfernt vom Verkehr ist. Diese Klasse wird selten im Straßenverkehr verwendet, da sie nicht ausreichend Schutz bietet.

Klasse 2: Für Bereiche mit mäßigem Verkehrsrisiko geeignet, z. B. für Straßenarbeiter in städtischen oder vorstädtischen Bereichen, wo Verkehrsgeschwindigkeiten höher sind, aber nicht extrem. Kleidung in dieser Klasse umfasst häufig eine größere Fläche an fluoreszierendem Material und zusätzliche reflektierende Streifen.

Klasse 3: Bietet das höchste Maß an Sichtbarkeit und ist für Arbeiter bestimmt, die den größten Gefahren durch nahen oder schnellen Verkehr ausgesetzt sind, wie auf Autobahnen oder bei Nacht. Kleidung der Klasse 3 hat die größte Menge an fluoreszierendem Material und reflektierenden Streifen, oft über die Arme und Beine verteilt, um die Sichtbarkeit aus allen Richtungen zu maximieren.

Kombination von Warnklassen

Im Sommer und Winter herrschen unterschiedliche Witterungsverhältnisse. Im Sommer wird beispielsweise gerne die Jacke mit einem T-Shirt oder einer Warnweste ausgetauscht. Hier ist es laut DGUV 212-016 wichtig, dass die Warnklasse weiterhin erreicht wird, indem die Kleidungsstücke miteinander kombiniert werden.

In manchen Fällen können Arbeiter beispielsweise eine Warnweste der Klasse 2 über einem Langarmshirt der Klasse 1 tragen, um die Anforderungen der Klasse 3 zu erfüllen. Das ist besonders nützlich, denn die Arbeitskleidung kann dadurch an unterschiedliche Arbeitsbedingungen und Sichtverhältnisse angepasst werden.

Personen in Warnschutzkleidung auf Straßenbaustelle

Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl der richtigen Warnkleidung

Zur Auswahl einer Warnkleidung sollte die Wahrnehmbarkeit der Warnkleidung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der ausgeübten Tätigkeiten, Körperhaltung und Umgebungsbedingungen beurteilt werden.

Eine Entscheidung über die Art der zu verwendenden Warnkleidung kann nur im Einzelfall aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung und einer Einschätzung von Art und Umfang der Gefährdung und Betriebsbelastungen (Betriebe, Branchen etc.) getroffen werden.

Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sollte eine Warnkleidung ausgewählt werden, um insgesamt Kategorie 2 oder 3 zu erreichen. Die Auszeichnung nach DIN EN ISO 20471 unterscheidet zwischen passiven und aktiven Verkehrsteilnehmern.

Aktive Verkehrsteilnehmer sind diejenigen, die am Straßenverkehr teilnehmen und ihre Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr gerichtet haben.

Passive Verkehrsteilnehmer hingegen sind Verkehrsteilnehmer, die nicht am Fahrzeugverkehr teilnehmen und ihre Aufmerksamkeit nicht auf den Straßenverkehr richten, z. B. Tätigkeiten im Bereich des Straßenbaus oder des Straßenunterhalts oder Be- und Entladearbeiten ausführen.

Erhöhtes Risiko

  • Vermindertes Sehvermögen,
  • Durchschnittliche Verkehrsgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h im Straßenverkehr
  • Hohes Verkehrsaufkommen mit mehr 600 Autos pro Stunde
  • Arbeiten im Dunkeln
  • Wenn sichtbare Teile der Kleidung durch Tätigkeit abgedeckt werden
  • Wenn Arbeiten ohne den Schutz von Sicherheitseinrichtungen auf der Baustelle oder ohne installierte Sicherheitseinrichtungen durchgeführt werden.

Wenn drei oder mehr Punkte zutreffen, ergibt die Gefährdungsbeurteilung für geplante Tätigkeiten eine „erhöhte Gefährdung“ des Versicherten. Demnach muss Warnschutzkleidung der Klasse 3 getragen werden. Sie können von Warnkleidung der Kategorie 3 abweichen und Kategorie 2 verwenden, wenn eine einfache Gefahr vorliegt.

Niedriges Risiko

  • Gute Sicht, geringes Verkehrsaufkommen unter 600 Fahrzeugen/Stunde und durchschnittliche Verkehrsgeschwindigkeit unter 60 km/h
  • Wenn die Arbeiten tagsüber und ausschließlich innerhalb der Straßenbaustelle durchgeführt werden, auf Grundlage der technischen Regeln für Arbeitsstätten „Anforderungen an die Arbeitsstätten und Verkehrswege auf Baustellen, Bauarbeiten am Verkehrsrand – Straßenbaustelle“ (ASR A5 .2) und der Verkehrssicherheitsrichtlinie für Baustellen (RSA) für längere Zeit in vollem Umfang gewährleistet sind.

Bei einfacher Gefahr oder in Notsituationen (z. B. Verkehrsunfälle) wird das Tragen von mindestens Warnschutzkleidung der Klasse 2 empfohlen.

Mann in oranger Warnschutzkleidung mit Reflexstreifen, der den Boden fegt

Warnkleidung im Straßenverkehr: Fazit

Die Wirkung der Warnkleidung im Straßenverkehr muss auch für die vorgesehenen typischen Arbeitshaltungen gewährleistet sein. Es ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Rückreflexionsbänder und das fluoreszierende Hintergrundmaterial nicht durch die Arbeitsmittel verdeckt werden und die Warnwirkung auch bei allen Sicht- und Witterungsverhältnissen gewährleistet ist.

Die richtige Schutzkleidung ist maßgeblich für die Sicherheit der Arbeitenden. Gerne können Sie bei dmw – die mietwäsche Warnkleidung mieten und ganz auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden lassen.

FAQ

Wer muss Warnkleidung im Straßenverkehr tragen?

Warnkleidung sollte von Personen getragen werden, die auf öffentlichen Wegen und Straßen ohne Schutz im Straßenverkehr arbeiten. Auch wenn die Arbeit nur einen kleinen Teil des Tages ausmacht, sollte auf die Warnkleidung nicht verzichtet werden.

Gemäß der europäischen Rahmenrichtlinie 89/391/EWG sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu schützen. Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wird durch die europäische Personenrichtlinie 89/656/EWG geregelt. Ziel der Richtlinie ist es, Mindestanforderungen für die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung am Arbeitsplatz zu definieren.

Ist Warnkleidung PSA?

Warnkleidung ist laut DIN EN 20471 PSA.

Welche Farbe Warnschutzkleidung?

Nur die Farben Gelb, Orange und Rot sind für Warnschutzkleidung zugelassen.

Wer trägt gelbe Arbeitskleidung?

Gelbe Arbeitskleidung wird typischerweise von Bauarbeitern, Straßenbauarbeitern, und anderen Personen getragen, die in potenziell gefährlichen Umgebungen arbeiten, um ihre Sichtbarkeit und Sicherheit zu erhöhen.