Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter stehen im Mittelpunkt eines erfolgreichen Unternehmens. Hierzu ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig. Wir zeigen Ihnen, was es mit der Gefährdungsbeurteilung auf sich hat und wie die Gesetzeslage aussieht.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung: Das Wichtigste in Kürze
- Eine Gefährdungsbeurteilung soll Risiken für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz frühzeitig erkennen.
- Arbeitgeber müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschrift 1 die Gefährdungen ermitteln und regelmäßig aktualisieren.
- Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt meist in 7 Schritten.
Definition: Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung bewertet alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in einem Unternehmen, um mögliche Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern herauszustellen.
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Büro, eine Baustelle oder eine Pflegeeinrichtung handelt. Die Gefährdungsbeurteilung ist in jedem Unternehmen verpflichtend.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?
Die Gefährdungsbeurteilung muss mindestens einmal im Jahr überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Es handelt sich nicht um eine einmalige Aufgabe, sondern um einen fortlaufenden Prozess.
Auch wenn es wesentliche Änderungen im Unternehmen gibt, etwa bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, Prozesse oder Arbeitsbereiche, muss eine neue Beurteilung gemacht werden. Die Maßnahmen müssen stets auf dem neuesten Stand und Ihre Mitarbeiter optimal geschützt sein.
Ist eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz verpflichtend?
Ja, die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sowohl das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) als auch die DGUV-Vorschrift 1 der Berufsgenossenschaften verpflichten alle Arbeitgeber dazu, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter systematisch zu gewährleisten.
Hinweis!
Diese Pflicht gilt unabhängig von Branche oder Arbeitsumfeld, ob im Büro, auf der Baustelle oder in der Pflege. Wer dieser Verantwortung nicht nachkommt, riskiert sowohl die Gesundheit der Belegschaft als auch Bußgelder.
Was sagt das Arbeitsschutzgesetz zur Gefährdungsbeurteilung?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die rechtliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung in Deutschland. Laut diesem Gesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter systematisch zu schützen.
5 ArbschG: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes legt fest, wie Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln und welche Aspekte sie dabei berücksichtigen müssen.
- Arbeitgeber müssen systematisch prüfen, welche Risiken mit den Tätigkeiten der Mitarbeiter verbunden sind.
- Die Beurteilung muss auf die jeweilige Art der Arbeit zugeschnitten sein. Bei ähnlichen Arbeitsbedingungen reicht eine Beurteilung für vergleichbare Tätigkeiten.
Zu den Gefährdungsquellen gehören:
- Die Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen.
- Einwirkungen durch physikalische, chemische oder biologische Faktoren.
- Die Auswahl und der Einsatz von Arbeitsmitteln wie Maschinen, Geräten oder Arbeitsstoffen.
- Die Gestaltung von Arbeitsabläufen, Fertigungsverfahren und Arbeitszeiten.
- Mangelnde Qualifikation oder fehlende Unterweisung der Mitarbeiter.
- Psychische Belastungen, z. B. durch Stress oder Überforderung.
13 ArbSchG: Verantwortliche Personen
Der § 13 des Arbeitsschutzgesetzes legt fest, wer für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich ist.
- Der Arbeitgeber trägt die oberste Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
- Die Verantwortung kann an gesetzliche Vertreter oder beauftragte Personen (z. B. Führungskräfte) weitergegeben werden.
- Die beauftragten Personen sind dafür verantwortlich, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes korrekt umgesetzt werden.
Was sagt die DGUV-Vorschrift 1 zur Gefährdungsbeurteilung?
Die DGUV-Vorschrift 1 ist eine Regelung der Unfallversicherungsträger, die festlegt, wie Unternehmen den Arbeitsschutz für Beschäftigte und andere Versicherte umsetzen müssen.
- Die Vorschrift gilt nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für andere Versicherte, z. B. Besucher oder externe Personen.
- Alle Versicherten unterliegen denselben rechtlichen Schutzvorschriften.
- Einheitliche Regelungen zur Anzahl der Sicherheitsbeauftragten wurden erstmals festgelegt.
- Anhand von 5 verbindlichen Kriterien sollen Unternehmen die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten individuell für ihren Betrieb bestimmen.
- Die Vorschrift ist bei allen Unfallversicherungsträgern verbindlich in Kraft.
- Die ergänzende DGUV-Regel 100–001 gibt konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der Vorschrift.
Schon gewusst?
Laut Statista führten im Jahr 2022 rund 51,5 % der Unternehmen psychische Gefährdungsbeurteilungen durch. Diese sind seit 2013 gesetzlich vorgeschrieben und sollen auch psychischen Belastungen am Arbeitsplatz vorbeugen.
Die 7 Handlungsschritte der Gefährdungsbeurteilung
Es gibt keine festgelegten Vorgaben dazu, wie genau die Gefährdungsbeurteilung in der Praxis umgesetzt werden muss. Allerdings haben sich 7 Handlungsschritte etabliert, bei denen Sie sich die folgenden Fragen stellen sollten:
- Arbeitsbereich oder Tätigkeit definieren
Welche Aufgaben und Abläufe werden betrachtet? - Gefährdungsanalyse: Identifikation möglicher Gefährdungen
Welche Risiken bestehen für Sicherheit und Gesundheit? - Bewertung des Gefährdungspotenzials
Wie hoch ist das Risiko, und welche Folgen kann es haben? - Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
Welche Maßnahmen können die Gefährdung minimieren oder beseitigen? - Umsetzung der Schutzmaßnahmen
Wie werden die Maßnahmen in die Praxis integriert? - Wirkungskontrolle
Haben die Maßnahmen das Risiko tatsächlich reduziert? - Dokumentation und fortlaufende Anpassung
Müssen Maßnahmen angepasst oder ergänzt werden?

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung: Fazit
Die Gefährdungsbeurteilung ist Teil des Arbeitsschutzes und für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Die Details dazu sind im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV-Vorschrift 1 festgelegt.
Um Ihre Mitarbeiter während der Arbeit vor Gefahren zu schützen, benötigen Sie in vielen Fällen spezielle Berufskleidung oder Schutzkleidung. Wir liefern Ihnen kostengünstige und nachhaltige Mietberufskleidung ganz nach Ihren Bedürfnissen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf für ein persönliches Beratungsgespräch und eine Bedarfsanalyse.
Was ist eine Wirkungskontrolle bei der Gefährdungsbeurteilung?
Bei der Wirkungskontrolle wird geprüft, ob die umgesetzten Schutzmaßnahmen tatsächlich die gewünschten Ergebnisse erzielen und die Gefährdungen reduziert oder beseitigt wurden. Dazu werden die Arbeitsbedingungen erneut bewertet und es wird kontrolliert, ob die Maßnahmen in der Praxis wirksam sind.
Falls nötig, werden Anpassungen vorgenommen. Der Zweck der Wirkungskontrolle ist, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter langfristig zu gewährleisten und den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.
Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung
- Alle Arbeitsbereiche identifiziert?
- Alle Gefährdungsarten berücksichtigt?
- Maßnahmen dokumentiert?
- Wirksamkeitskontrolle geplant?
- Verantwortlichkeiten festgelegt?
FAQ
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Die Gefährdungsbeurteilung muss von jedem Arbeitgeber erstellt werden, unabhängig von der Branche oder der Unternehmensgröße. Jeder, der Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu prüfen und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit zu ergreifen.
Was passiert, wenn man keine Gefährdungsbeurteilung hat?
Wer keine Gefährdungsbeurteilung durchführt, verstößt gegen das Arbeitsschutzgesetz und riskiert Bußgelder. Außerdem erhöht sich das Risiko von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Schäden. Das kann in der Konsequenz zu weiteren rechtlichen und finanziellen Folgen führen.
Wer kontrolliert die Gefährdungsbeurteilung?
Die Kontrolle der Gefährdungsbeurteilung erfolgt in der Regel durch die zuständigen Unfallversicherungsträger, etwa die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen.



