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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist eine wichtige Komponente im Arbeitsschutz und dient dazu, Arbeitnehmende vor Gefahren und Verletzungen am Arbeitsplatz zu schützen. Die PSA umfasst ein breites Angebot von Ausrüstungen, das je nach Arbeitsumgebung und Tätigkeit variieren kann. Insbesondere kommt sie in Umgebungen zum Einsatz, in denen das Personal gefährlichen Arbeitsbedingungen durch chemische Stoffe, Strahlenbelastung oder anderen gesundheitsschädigenden Faktoren ausgesetzt ist. Die Verwendung von PSA kann Unfälle vermeiden und das Risiko von Verletzungen und Krankheiten am Arbeitsplatz reduzieren.

Hier erfahren Sie alles, was Sie über persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz wissen müssen und wie diese die Arbeitnehmenden optimal schützt.

Was ist PSA und wie schützt sie die Arbeitnehmenden?

Unter persönlicher Schutzausrüstung – auch PSA genannt – versteht man spezielle Schutzkleidung, die den Arbeitnehmenden vor Gefahren durch chemische, biologische oder physikalische Umstände schützt und somit die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet.

PSA ist eine Schutzmaßnahme, die dann eingesetzt wird, wenn andere technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend schützen, um eine Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit des Personals zu vermeiden. Je nach Risikobewertung und der Ausführung von Maßnahmen zur Reduzierung von Gefahren sowie technischer oder organisatorischen Maßnahmen kommen unterschiedliche Schutzausrüstung wie Schutzbrillen oder -helme zum Einsatz.

Welche Anforderungen sollte PSA erfüllen?

Die Anforderungen an PSA werden durch die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 geregelt. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung und den Vertrieb von persönlicher Schutzausrüstung. Hersteller sind durch die Verordnung dazu verpflichtet, eine Konformitätserklärung auszustellen, die garantiert, dass die PSA den Anforderungen der Verordnung entspricht. Zusätzlich legt die Verordnung die Einteilung in verschiedene Risikokategorien fest, vor denen die PSA schützen soll.

Eine weitere wichtige Verordnung ist die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Sie legt die Verantwortlichkeiten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden in Bezug auf die PSA fest. Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass die PSA den geltenden Normen und Anforderungen entspricht und dass sie den Arbeitnehmenden zur Verfügung gestellt wird. Arbeitnehmende müssen die PSA ordnungsgemäß verwenden und die Anweisungen des Arbeitgebenden befolgen.

Zudem fordert die PSA-BV auch, dass die PSA regelmäßig gewartet und geprüft wird, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktioniert.

Welche Arten von PSA gibt es?

  • Kopfschutz
  • Augen- und Gesichtsschutz
  • Gehörschutz
  • Atemschutz
  • Handschutz
  • Fuß- und Knieschutz
  • Körperschutz
  • Hautschutz
  • Stechschutz
  • PSA gegen Absturz
  • PSA gegen Ertrinken
  • Personen-Notsignalanlagen

Die drei Kategorien der PSA

Da in einem Unternehmen unterschiedliche Risiken und Gefahrenpotenziale herrschen, sollte die PSA immer optimal an die Arbeitsumgebung angepasst sein. Die PSA-Verordnung unterteilt die Risiken in drei Kategorien:

Kategorie I

PSA der Kategorie I umfasst Risiken mit einer geringen Gefährdung wie oberflächliche mechanische Verletzungen, Kontakt mit heißen Oberflächen bis 50 °C oder Kontakt mit Reinigungsmitteln sowie Schädigung der Augen durch direkte Sonneneinstrahlung.

Kategorie II

Kategorie II umfasst die mittleren Risiken oder Gefährdungen, die nicht in Klasse I oder III eingeordnet werden können.

Kategorie III

Hohe Risikogefährdung und Gefahren, die zum Tod oder unumkehrbaren Gesundheitsschäden führen können, werden Kategorie III zugeordnet. Darunter fallen Risiken wie Schnittverletzungen, Stromschläge, Stürze aus hohen Höhen, Ertrinken oder der Aufenthalt in kalten Umgebungen mit Temperaturen von bis zu -50 °C oder weniger sowie der Aufenthalt in warmen Umgebungen mit Temperaturen von 100 °C oder mehr.

Feuerwehrmann in persönliche Schutzausrüstung Quelle: https://unsplash.com/de/fotos/ekNfYg96lbw

PSA bei dmw – die mietwäsche

Bei dmw – die mietwäsche bieten wir Ihnen die passende PSA für Ihr Unternehmen, die den höchsten Schutzstandards entspricht. Unser breites Angebot erstreckt sich von Bundjacken und -hosen über Westen und Latzhosen. Durch unseren Mietservice garantieren wir Ihnen langlebige Kleidung mit hohem Tragekomfort und der Einhaltung aller Standards. Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Kleidung durch unseren Logoservice persönlich zu veredeln.

Fazit

Persönliche Schutzausrüstung ist ein wichtiger Aspekt der Arbeitssicherheit, der dazu beitragen kann, Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Je nach Arbeitsumgebung und -tätigkeit sollte die Schutzausrüstung entsprechend angepasst werden. Zudem sollte der Arbeitgebende sicherstellen, dass die PSA die europäischen Standards einhält und korrekt von den Arbeitnehmenden getragen wird – denn im Zweifel kann PSA Leben retten. 

Sollten Sie Fragen zu unserem Angebot an persönlicher Schutzausrüstung oder unserem Mietservice haben? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder unser kostenfreies Infotelefon unter: 0800 / 108 11 08.

FAQ

Wann sollte man eine PSA tragen?

Grundsätzlich sollten Sie immer dann PSA tragen, wenn es erforderlich ist, um sich selbst vor potenziellen Gefahren und Verletzungen am Arbeitsplatz zu schützen. Die Verwendung von PSA sollte durch eine Risikobewertung der Arbeitsumgebung und -tätigkeit berücksichtigt werden.

Wer ist dafür verantwortlich, die persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen?

Der Arbeitgebende ist in der Regel dafür verantwortlich, die persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Die PSA muss den Anforderungen der spezifischen Arbeitsumgebung und Tätigkeit entsprechen und den erforderlichen Schutz bieten. Arbeitnehmende müssen die bereitgestellte PSA tragen und sicherstellen, dass sie richtig verwendet wird.

Was ist keine PSA?

Generell gelten Kleidungsstücke, die keine Schutzwirkung gemäß der Verordnung besitzen, nicht als persönliche Schutzausrüstung. Darunter zählen auch Sportbekleidung und Uniformen.