„Wie viel Arbeitskleidung muss der Arbeitgebende zur Verfügung stellen?“ Eine wichtige Frage, die von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Muss das Unternehmen überhaupt für passende Bekleidung sorgen? Wer übernimmt die Kosten dafür? Die Antworten auf all diese Fragen finden Sie im folgenden Artikel.
Was ist Arbeitskleidung?
Um die Frage, wie viel Arbeitskleidung der Arbeitgebende zur Verfügung stellen muss, zu beantworten, müssen wir erst mal die verschiedenen Arten von Arbeitskleidung klären: Arbeitskleidung, Berufskleidung, Dienstkleidung, Berufsbekleidung etc. Die Liste ist lang. Aber worüber sprechen wir hier eigentlich? Ist mit diesen Begriffen das Gleiche gemeint?
Grundsätzlich bezeichnet man jegliche Kleidung, die während der Ausführung der beruflichen Tätigkeit getragen werden kann. Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Dennoch gibt es unterschiedliche Arten von Arbeitskleidung: Berufskleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung. Diese Abgrenzung ist zwar nicht immer deutlich, aber dennoch hilfreich.
Berufskleidung
Oft wird für Berufskleidung synonym der Begriff Arbeitskleidung verwendet. Davon ist meist die Rede, wenn es sich um für einen Beruf typische oder zweckmäßige Kleidung handelt. Typisch ist z. B. der Anzug im Bankwesen. So soll ein professionelles und zuverlässiges Auftreten bei der Kundschaft geweckt werden.
Zweckmäßig ist im Gegensatz dazu der Blaumann in der Handwerksbranche. Bei Berufskleidung gibt der Arbeitgebende i. d. R. konkrete Vorgaben, an die sich die Belegschaft halten muss. Jedoch besteht Spielraum für Individualisierung. So kann das Personal Farbe, Schnitt und Marke beim Anzug selbst wählen.
Dienstkleidung
Unter Dienstkleidung fällt Kleidung, bei der die Kennzeichnung der jeweiligen Branche oder des Unternehmens von dienstlichem Interesse ist. Sie kennzeichnen die berufliche Funktion. Beispiele dafür sind Uniformen, wie bei der Polizei, Feuerwehr, Rettungsorganisationen oder auch Amtstrachten (Justizwesen, Behörden, Geistliche). Auch Kleidung mit Firmenlogo gehört in diese Gruppe.
Das Wesentliche an Dienstkleidung ist, dass Arbeitgebende explizite Vorgaben bzgl. der Bekleidung machen und Arbeitnehmende wenig Freiraum für persönliche Gestaltung haben (im Gegensatz zur Berufskleidung).
Schutzkleidung
Bei Schutzkleidung handelt es sich um spezielle Arbeitskleidung. Der Hauptzweck von Schutzkleidung oder Sicherheitskleidung ist, Arbeitnehmende gegen Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz abzusichern. Sie ist verpflichtend zu tragen. Dabei macht Schutzkleidung nicht die gesamte Arbeitskleidung aus, sondern ergänzt diese. Sie kommt vor allem im Bauwesen, handwerklichen Bereich, medizinischen Bereich und bei der Feuerwehr zum Einsatz. Wichtige Bestandteile sind:
- Kopfschutz
- Mund-/Nasenschutz
- Gesichtsschild
- Hörschutz
- Handschuhe
- Sicherheitsschuhe
Muss der Arbeitgebende Arbeitskleidung zur Verfügung stellen?
Kehren wir zu unserer ursprünglichen Frage zurück: „Wie viel Arbeitskleidung muss der Arbeitgebender zur Verfügung stellen?“ Das kommt auf die besondere Form der Arbeitskleidung an. Wenn der Arbeitgebende bestimmte Vorschriften einhalten muss (Gastronomie, Handwerk, Gesundheitswesen), dann ja. Das gilt z. B. für vorgeschriebene Schutzkleidung (Helm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe). Die genauen Vorgaben dazu sind im § 3 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG geregelt. Auch für Arbeitnehmende ist der Umgang mit Arbeitskleidung gesetzlich geregelt: laut § 15 Abs. 2 ArbSchG sind diese dazu verpflichtet, vom Arbeitgebenden gestellte Schutzkleidung zu tragen.
Bei einheitlicher Berufskleidung, wie z. B. Kleidung mit Firmenlogo, müssen Arbeitgebende diese ebenfalls bezahlen. Sparen Sie dafür keine Kosten! Denn eine individuell angefertigte Arbeitsuniform bringt viele positive Effekte für ihr Unternehmen mit sich.
Berufskleidung: Was müssen Arbeitnehmende selbst zahlen?
In der Regel müssen Arbeitnehmende Kosten für Arbeitskleidung dann selbst übernehmen, wenn es sich dabei ebenso um private Kleidung handelt. So müssen Personen, die beruflich Anzug und Krawatte tragen (z. B. Bürofachkräfte, Musizierende, Leute aus dem Showbusiness) die Kosten dafür eigenständig übernehmen. In diesem Fall können die Kosten dafür auch nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das beschloss der BFH in zwei Urteilen (VIII R 33/18 und XI R 3/22)
Ansonsten gilt bei der Einkommenssteuer eine Arbeitsmittel-Pauschale, die Arbeitskleidung miteinbezieht. Aktuell liegt diese bei 110 €.
Wie viel Arbeitskleidung muss der Arbeitgebende zur Verfügung stellen?
Um die Frage, wie viel Arbeitskleidung der Arbeitgebende für seine Mitarbeitenden organisieren muss, zu beantworten, sollte er sich an den folgenden unternehmensabhängigen Punkten orientieren.
Faustregel
Gut aufgestellt sind Sie als Arbeitgebender mit 3 Garnituren an Arbeitskleidung pro Mitarbeitenden. So ist stets eine in Benutzung, eine in der Wäsche und die Dritte liegt jederzeit griffbereit für einen Wechsel.
Passen Sie Ihre Bedürfnisse je nach Branche an!
Die oben genannte Faustregel ist ein guter Startpunkt. Sie sollten aber dennoch erforderliche Anpassungen treffen. Handelt es sich z. B. bei Ihrem Unternehmen um einen Betrieb, in dem Hygiene eine wichtige Rolle spielt (Gastronomie, medizinischer Bereich), sollten Sie die Anzahl entsprechend erhöhen, um Hygienestandards einzuhalten.
Achten Sie auf Ihre Personalstruktur!
Hat Ihr Unternehmen eine hohe Personalfluktuation? Beschäftigen Sie regelmäßig Saisonarbeit, Azubis oder Praktikanten? Dann ist es sinnvoll, einen Bekleidungspool anzuschaffen, der jederzeit zur Verfügung steht. Dieser umfasst bestenfalls eine Basisausstattung in verschiedenen Größen.
Kostenfrage
Die Beschaffung von Arbeitskleidung unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte kann sich schnell als nicht zu unterschätzende Investition erweisen. Eine gute Lösung dafür ist textiles Leasing. So können Sie Kosten für Pflege, Lagerung und sogar Reparatur minimieren. Melden Sie sich gerne bei uns für ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Serviceangebot!
Fazit
Ob Arbeitskleidung vom Arbeitgebenden bereitgestellt werden muss, hängt von der konkreten Art der Bekleidung ab. Dabei sollten sich Unternehmen unbedingt über gesetzliche Vorschriften (§ 3 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG) bewusst sein, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.
Merke: Schutzkleidung muss der Arbeitgebende stellen!
Außerdem zu beachten bei der Anschaffung von Arbeitskleidung sind Faktoren wie Unternehmensbranche, Personalstruktur (Fluktuation) und Kosten, um ein optimales Kosten-Nutzen-Ergebnis zu erzielen!
FAQ
Welche Arbeitskleidung muss der Arbeitgebende zahlen?
Der Arbeitgebende muss i. d. R. die Kosten für Arbeitskleidung übernehmen, sofern es sich um für die Ausführung der konkreten Arbeit erforderliche Bekleidung handelt. Ein Beispiel dafür ist Schutzkleidung im Bauwesen oder handwerklichen Bereich.
Wie oft hat man Anspruch auf neue Arbeitskleidung?
In manchen Bereichen ist aufgrund von gesetzlichen Verordnungen ein regelmäßiges Wechseln der Arbeitskleidung zwingend erforderlich. Das gilt besonders in der Gastronomie und im Gesundheitswesen, wo die entsprechende Bekleidung Schutz vor Risiken wie Keimen, Bakterien und anderen Verschmutzungen gewährleisten muss.
Wer zahlt Kleidung mit Firmenlogo?
Diese Form von Arbeitskleidung gilt grundsätzlich als Dienstkleidung. Die Kosten für Dienstkleidung übernimmt im Regelfall der Arbeitgebende, jedoch gilt hierfür keine gesetzliche Vorschrift, wie z. B. bei der Bereitstellung von Sicherheitskleidung.