
Personenschutz steht in jeder Berufsgruppe an oberster Stelle. Sowohl im Gesundheitswesen, als auch in Baufirmen, Postgesellschaften oder Supermarktfilialen müssen Arbeitnehmer stets vor möglichen Risiken und Gefahren geschützt sein. Notwendige Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet unter anderem das Tragen persönlicher Schutzausrüstung – kurz PSA.
Was es mit der persönlichen Schutzkleidung auf sich hat, welchen Verordnungen sie unterliegt und welche Eigenschaften sie aufweisen muss, erfahren Sie in diesem Artikel.
Persönliche Schutzkleidung – Was ist das eigentlich?
Unter persönliche Schutzausrüstung, fällt die Kleidung, die Beschäftigte vor Risiken und Gefährdungen der Gesundheit schützt und somit für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgt. Dazu gehören unter anderem Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Sicherheitsschuhe, Auffanggurte, Rettungswesen, Schutzkleidung, Hautschutzmittel und vieles mehr.
Es muss sichergestellt werden, dass alle Personen während der gesamten Zeit in der Gefahrenzone geschützt sind.
Schutzkleidung ist nicht gleich Schutzkleidung
Es gibt bestimmte Eignungskriterien, die persönliche Schutzkleidung erfüllen muss, um eingesetzt werden zu dürfen. Die Kriterien lauten wie folgt:
- Sie entspricht dem aktuellen Stand der Technik
- Sie begrenzt Gefährdungen auf ein möglichst geringes Risiko
- Passform und Gewicht sind an die jeweiligen Beschäftigten angepasst
- Sie verfügt über einfache Handhabbarkeit
- Sie ist justierbar
Regelmäßige Pflege für erforderliche Funktionalität
Um ihre Funktionalität zu erfüllen, muss persönliche Schutzkleidung gegen eine Vielzahl an Einwirkungen schützen:
- mechanische, thermische und chemische Einwirkungen
- Einwirkungen durch Elektrizität, Strahlung, Feuchte und Witterung, Nässe, Mikroorganismen
- Nichterkennbarkeit von Personen
- Ergonomie von Schutzkleidung
Wichtig: PSA darf ausschließlich so lange gebraucht werden, wie ihre Funktionstüchtigkeit erhalten ist. Dies ist abhängig von den Lagerzeiten und -bedingungen, Witterungseinflüssen, dem Pflegezustand, der Art des Einsatzes sowie dessen Bedingungen.
Um die Funktionstüchtigkeit persönlicher Schutzkleidung möglichst lange aufrechtzuerhalten, ist entsprechende Pflege, Kontrolle und Reparatur notwendig. Vorgeschrieben sind diese drei Maßnahmen in der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV; BG-Regel BGR 189 „Benutzung von Schutzkleidung“). Demnach muss persönliche Schutzkleidung sowohl regelmäßig als auch unter Einhaltung der Vorschriften des Herstellers bezüglich zu verwendender Reinigungsmittel und Reinigungsmethoden gewartet werden.
Versicherte müssen PSA zusätzlich vor jeder Benutzung auf Mängel überprüfen. Werden Mängel festgestellt, müssen diese umgehend dem Arbeitgeber gemeldet werden, welcher neue Schutzkleidung bereitstellen muss.
Gesetzliche Vorschriften
Dass Sicherheit am Arbeitsplatz oberste Priorität hat, sieht man an den zahlreichen gesetzlichen Vorschriften, denen persönliche Schutzkleidung unterliegt:
PSA muss den Bestimmungen der europäischen PSA-Verordnung entsprechen („Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG“).
Außerdem regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit die Bereitstellung persönlicher Schutzkleidung durch den Arbeitgeber sowie die entsprechende Benutzung dieser durch Beschäftigte.
Beschäftigte müssen also in jedem Fall die vom Arbeitgeber bereitgestellte persönliche Schutzkleidung tragen.
Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes
Für angemessenen Schutz muss PSA gezielt auf die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes abgestimmt sein.
Um jedoch zunächst festzustellen, welche Art von PSA für den jeweiligen Arbeitsplatz benötigt wird, empfiehlt es sich, zur Gefährdungsbeurteilung das STOP Prinzip anzuwenden. Demnach werden sich folgende, am Arbeitsplatz bereits bestehende Belastungen angeschaut, um diese zur Reduzierung sämtlicher Gefährdungen minimieren zu können:
- Belastung durch Substitution
- Belastung durch technische Lösungen
- Belastung durch organisatorische Maßnahmen
Die ermittelte Restgefährdung muss dann durch den Einsatz entsprechender PSA minimiert werden.
Die ausreichende Anzahl ist von großer Bedeutung
Damit gewährleistet werden kann, dass sämtliche Beschäftigte während der gesamten Zeit der Einwirkung geschützt sind, muss eine ausreichende Anzahl an PSA am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Um diese zu ermitteln, muss man sich die jeweiligen Gefährdungen sowie die Anzahl der betroffenen Personen anschauen.
Allerdings darf ausschließlich persönliche Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden, welche die CE-Kennzeichnung aufweist. Diese Kennzeichnung drückt aus, dass bei dem entsprechenden Hersteller eine Konformitätserklärung vorliegt, die eine Übereinstimmung mit den einschlägigen Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinien bescheinigt.
Persönliche Schutzkleidung von dmw – die mietwäsche
Bei dmw – die mietwäsche finden Sie eine große Auswahl an persönlicher Schutzkleidung. Gern beraten wir Sie, welche PSA für Ihren Arbeitsplatz erforderlich ist und mit welcher Zusatzausrüstung Sie optimal vor möglichen Risiken geschützt sind. Erreichen Sie uns ganz einfach per Telefon unter 0800/1081108 oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite aus.
Wir freuen uns auf Sie!