Was versteht man unter Arbeitskleidung?
Manche Berufe erfordern eine besondere Art von Kleidung. Sei es in der Großküche, auf einer Baustelle, im Büro oder an der Hotelrezeption. Beschäftigte in diesen und vielen weiteren Berufsgruppen tragen typische Berufskleidung mit unterschiedlichen Funktionen. Diese Arbeitskleidung hat oft hohe Anschaffungskosten. Da stellt sich die Frage, wie die Kleidung steuerlich abgesetzt werden kann.
Berufskleidung ist häufig gesetzlich vorgeschrieben und daher absetzbar. Welche Kosten absetzbar sind und ob es vielleicht sogar der gesamte Betrag ist, soll im Folgenden beleuchtet werden.
In Deutschland gibt es mehrere Arten von Uniformen, die für bestimmte Berufe vorgeschrieben sind. Dazu gehört Schutzkleidung wie beispielsweise Overalls, Schutzhelme, Stiefel und Handschuhe sowie Arbeitskleidung wie Hemden, Krawatten, Hosen und Mäntel.
Wer beispielsweise im medizinischen Bereich arbeitet, muss oft einen Kittel tragen. Diese Art von Kleidung wird in der Regel von medizinischem Personal und Pflegefachkräften bei ihrer beruflichen Tätigkeit getragen. Auch gibt es auf vielen Kleidungstücken Logos, die zur Identifikation dienen.
In einigen Sektoren ist bestimmte Schutzkleidung wichtig für die Sicherheit der Beschäftigten. So muss beispielsweise auf Baustellen die richtige Kleidung getragen werden, weil sie den entsprechenden Schutz vor Verletzungen bietet. Sie sind daher berechtigt, die Kosten für die Uniformen als Werbungskosten geltend zu machen.
Welche Kleidung gilt als Arbeitskleidung die von der Steuer abgesetzt werden kann?

Die Regeln dafür, was in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden kann, ist recht einfach: Wenn etwas für die Arbeit erforderlich ist, ist es absetzbar. Allerdings gibt es einige Ausnahmen.
Der Arbeitgeber stellt Kleidung zur Verfügung, die bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehören zum Beispiel Uniformen und spezielle Anzüge, nicht aber Freizeitkleidung wie Jeans oder T-Shirts.
Auch wenn Sie Ihre Arbeitskleidung für private Aktivitäten außerhalb der Arbeit nutzen, kann es sein, dass Sie sie nicht absetzen können. Weiterhin könnte es Schwierigkeiten geben, wenn Sie einen weiteren Beruf ausführen, bei dem Sie ebenfalls besondere Kleidung benötigen. Schließlich kann nur die Kleidung Ihrer Hauptarbeit abgesetzt werden.
Es geht also konkret um den Unterschied zwischen Arbeitskleidung, die zum Arbeiten verwendet wird, und alltäglicher Kleidung. Letztere kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, da sie auch privat verwendet wird. Genauer gesagt, muss es Arbeitskleidung aus dem Fachhandel sein, damit Ihr Versuch, sie von der Steuer abzusetzen, Erfolg hat.
Das Finanzamt betrachtet ein T-Shirt mit einem aufgenähten Firmenlogo als „Berufskleidung“. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. So kann ein T-Shirt mit aufgenähtem Firmenlogo, welches zu klein ist, um wahrgenommen zu werden, nicht als Berufskleidung angesehen werden.
Grundsätzlich wird Kleidung von Mitarbeitenden, welche mit einem aufgestickten Logo versehen wurden, demnach als Berufskleidung definiert. Allerdings muss das Finanzamt je nach Größe des Logos eine Einzelfallprüfung vornehmen. Das Gleiche gilt für Hemden mit einem aufgedruckten Logo. Denn solange das Logo nicht zu groß ist, könnten die Artikel schließlich auch in Pausen oder Zuhause getragen werden.
Arbeitskleidung kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie:
- eine Bestimmte Funktion erfüllt die für den Beruf erforderlich ist,
- gut sichtbare Firmenlogos zeigt,
- nicht in der Freizeit getragen wird.
Wieviel Geld wird für Arbeitskleidung von der Steuer abgesetzt?

Derzeit liegt die Obergrenze der steuerlich absetzbaren Ausgaben bei 487,90 €. Wenn ein Kleidungsstück jedoch mehr kostet, kann der Abzug auf mehrere Jahre verteilt werden. Falls Sie keine genauen Belege über die Kosten haben, steht Ihnen eine jährliche Pauschale von 110 € zu.
Wenn Sie den Abzug geltend machen wollen, müssen Sie nachweisen, dass die Kleidung speziell für die Arbeit gekauft wurde. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass die Kleidung „notwendig und typisch“ ist. Sie muss also ausschließlich für die Arbeit und nicht nur für die Freizeit verwendet werden.
Zur Arbeitskleidung gehört auch Schutzkleidung wie beispielsweise Helme, Arbeitshandschuhe und Kittel. Also Kleidung, die explizit für die jeweilige Beschäftigung geeignet oder notwendig ist. Für Selbstständige gelten die gleichen Regeln. Übernehmen Betriebe jedoch einen Teil oder die gesamten Kosten für die Arbeitskleidung, können diese nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Nur der Teil, den die Mitarbeitenden selbst bezahlt haben, wird abgesetzt.
Nicht nur der Kauf, sondern auch der Ersatz, die Reparatur und Reinigung der Kleidung kann unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Wenn Arbeitskleidung zuhause gewaschen wird, kann der Betrag geschätzt werden.
Wie wird Arbeitskleidung von den Steuern abgesetzt?
Die Kosten für Ihre Berufskleidung können entweder pauschal oder einzeln abgezogen werden. Es muss nachgewiesen werden, dass die Artikel als „Berufskleidung“ gelten. Dazu können Quittungen über den Kaufpreis plus Versand- und Bearbeitungsgebühren dienen.
Darüber hinaus müssen Sie Aufzeichnungen darüber führen, wie viel Sie für jeden Artikel bezahlt haben und wofür er verwendet wurde. Sie können zum Beispiel das Kaufdatum, den Namen und die Beschreibung des Artikels aufschreiben und angeben, ob Sie ihn während der Arbeit getragen haben. Das Finanzamt verlangt jedoch von Ihnen zusätzliche Unterlagen, wie Rechnungen und Quittungen. Sollten Ihnen solche Aufzeichnungen nicht vorliegen, können Sie trotzdem versuchen, die Pauschalmethode anzuwenden.
Wenn Sie den Abzug selbst berechnen wollen, müssen Sie genau ermitteln, wie viel Sie für Ihre Arbeitskleidung ausgegeben haben. Dazu gehört alles von der Uniform bis zu Accessoires wie Mützen, Handschuhe oder Stiefel. Führen Sie über jeden Cent, den Sie für Ihre Arbeitskleidung ausgeben, Buch. Die folgenden Informationen sind dabei wichtig:
- Kaufdatum
- Bezeichnung und Beschreibung der Artikel
- Bezahlter Betrag
- Verwendungszweck der Kleidung
diemietwäsche – kompetente Fachausstattung für Ihre Arbeitskleidung
All dies spricht für die Verwendung entsprechender Arbeitskleidung aus dem fachgerechten Handel. Bei uns können sie Arbeitskleidung und nach Arbeitsschutzgesetz zertifizierte Schutzkleidung mieten, anstatt zu kaufen! Spezifisch für Ihr Unternehmen versehen wir die Kleidung nach Wunsch mit Logos. Sie werden sicher versorgt mit garantiert hoch-qualitativer Arbeitskleidung, die sich nach Ihrem Unternehmen richtet.
Fazit – Darauf müssen Sie achten
Wenn Sie Ihre Ausgaben für Arbeitskleidung von der Steuer absetzen möchten, müssen Sie darauf achten, dass es sich um spezifische Arbeitskleidung handelt, welche nicht im Privatleben getragen wird. Die Kleidung muss eine bestimmte Funktion für Ihren Job haben. Von Vorteil sind hier auch Firmenlogos. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Sie bis zu 487,90 € geltend machen. Außerdem gibt es ein Pauschale von 110 €.