Multinormen-
Warnschutzkleidung
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Schützen Sie Ihr Team mit zertifizierter Multinormen-Schutzkleidung und erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflicht für optimale Sicherheit:
- 100 % Multinormen-konform (DIN ISO 20471, EN ISO 11611, EN ISO 61482-1-2, EN ISO 13034 Typ 6)
- Höchste Sichtbarkeit
- Komfortable Passform und Individualisierung
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Opal – Multinorm Kollektion
Berufskleidung – mieten statt kaufen.
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Einhaltung Arbeitsschutzgesetz
Individuelle Bedarfsermittlung
Versorgungssicherheit
Erhalt der Schutzfunktion
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Wir haften mit Ihnen
Wie funktioniert das mit dem Service?
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Gut zu Wissen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers PSA bereitzustellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie ist eine Maßnahme nach § 3 dieses Gesetzes. Danach liegt es in der Pflicht des Arbeitgebers, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Die Wahl der Maßnahmen, die zur Erfüllung erforderlich sind, trifft der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG).
Bestandteile der PSA
Zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zählt jede Ausrüstung die dazu vorgesehen ist von Beschäftigen getragen oder benutzt zu werden, um sich vor Gefahren ihrer Sicherheit und Gesundheit zu schützen.
Dazu zählen unter anderem Schutzkleidung, Kopfschutz, Gehörschutz und Schutzhandschuhe.
PSA muss den Anforderungen und Vorschriften der neuen europäischen Verordnung (EU) 2016/425 (früher Richtlinie 89/686/EWG) über persönliche Schutzausrüstungen entsprechen und mit CE-Kennzeichnung versehen sein. Durch die PSA-Benutzungsverordnung – kurz: PSA-BV wird dies in deutschem Recht umgesetzt.
Besonderheiten bei Schutzkleidung als Teil der PSA
Besonderheiten bei Schutzkleidung als Teil der PSA
Schutzkleidung ist ein Teil der PSA und es gibt einige Besonderheiten zu beachten. Die Schutzkleidung benötigt beispielsweise über die gesamte Nutzungsdauer ein gültiges Baumusterprüfzertifikat. Dies ist äußerst relevant in Hinblick auf Haftungsfragen im Schadensfall.
Die neue PSA Verordnung 2016/425 des Europäischen Parlaments belegt Unternehmer und Hersteller mit mehr Verantwortung als bisher, denn die PSA-Kleidung muss nun alle fünf Jahre neu überprüft und zertifiziert werden.
Der Arbeitgeber haftet laut § 2 der PSA-Benutzungsverordnung der Bundesregierung, dass die Arbeitskleidung während der gesamten Lebensdauer die gesetzlichen Normen erfüllt. Arbeitgeber gehen somit ein persönliches Risiko ein, wenn sie sich auf die Waschgewohnheiten der Mitarbeiter verlassen.
Allgemeine Anforderungen
Allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung sind in EN ISO 13688 (früher EN 340) festgelegt. Diese Norm bezeichnet die allgemeinen Leistungsanforderungen an die Ergonomie, die Unschädlichkeit, die Größenbezeichnung, die Alterung, die Verträglichkeit und die Kennzeichnung von Schutzkleidung sowie an die Informationen, die der Hersteller mit der Schutzkleidung mitliefern muss.
Sie kann nicht für sich allein, sondern nur in Kombination mit einer anderen, im folgenden aufgeführten Norm angewendet werden.
Die wichtigsten Normen bei Schutzkleidung
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| Hitze-/Flammschutz DIN EN ISO 11612 | Schweißerschutz DIN EN ISO 11611 | Warnschutzkleidung DIN EN ISO 20471 | Schutz gegen flüssige Chemikalien DIN EN 13034 | Kombination mehrerer Normen |
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| Schutz gegen elektrostatische Eigenschaften DIN EN 1149 | Schutzkleidung gegen Regen DIN EN 343 | Schutz gegen die thermischen Gefahren eines elektrischen Lichtbogens DIN EN 61482 | Schutz gegen kühle Umgebung & Kälte DIN EN 14058 DIN EN 342 | UV-Schutz |
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