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Nachhaltigkeit für Schutzkleidung

Schutzkleidung im Vollservice ist ein Kreislaufprodukt und grundlegend auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Auf diese Weise werden durch hochwertige Kleidung und innovative Prozesse bei der Wiederaufbereitung Ressourcen geschont und Abfälle vermieden. Wie wir die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter/Innen erhöhen und dabei gleichzeitig nachweisbar die Umwelt schützen, erfahren Sie in diesem Webinar. Des Weiteren erfahren Sie dabei auch Näheres zu unserem patentierten Warnschutz-Prüfgerät dem HiVisionizer®.

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Person, die ein Blatt eines Baumes vor die Brust hält

Gut zu Wissen

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers PSA bereitzustellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie ist eine Maßnahme nach § 3 dieses Gesetzes. Danach liegt es in der Pflicht des Arbeitgebers, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Die Wahl der Maßnahmen, die zur Erfüllung erforderlich sind, trifft der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG).

Bestandteile der PSA

Zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zählt jede Ausrüstung die dazu vorgesehen ist von Beschäftigen getragen oder benutzt zu werden, um sich vor Gefahren ihrer Sicherheit und Gesundheit zu schützen.

Dazu zählen unter anderem Schutzkleidung, Kopfschutz, Gehörschutz und Schutzhandschuhe.

PSA muss den Anforderungen und Vorschriften der neuen europäischen Verordnung (EU) 2016/425 (früher Richtlinie 89/686/EWG) über persönliche Schutzausrüstungen entsprechen und mit CE-Kennzeichnung versehen sein. Durch die PSA-Benutzungsverordnung – kurz: PSA-BV wird dies in deutschem Recht umgesetzt.

Besonderheiten bei Schutzkleidung als Teil der PSA

Besonderheiten bei Schutzkleidung als Teil der PSA

Schutzkleidung ist ein Teil der PSA und es gibt einige Besonderheiten zu beachten. Die Schutzkleidung benötigt beispielsweise über die gesamte Nutzungsdauer ein gültiges Baumusterprüfzertifikat. Dies ist äußerst relevant in Hinblick auf Haftungsfragen im Schadensfall.

Die neue PSA Verordnung 2016/425 des Europäischen Parlaments belegt Unternehmer und Hersteller mit mehr Verantwortung als bisher, denn die PSA-Kleidung muss nun alle fünf Jahre neu überprüft und zertifiziert werden.

Der Arbeitgeber haftet laut § 2 der PSA-Benutzungsverordnung der Bundesregierung, dass die Arbeitskleidung während der gesamten Lebensdauer die gesetzlichen Normen erfüllt. Arbeitgeber gehen somit ein persönliches Risiko ein, wenn sie sich auf die Waschgewohnheiten der Mitarbeiter verlassen.

Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung sind in EN ISO 13688 (früher EN 340) festgelegt. Diese Norm bezeichnet die allgemeinen Leistungsanforderungen an die Ergonomie, die Unschädlichkeit, die Größenbezeichnung, die Alterung, die Verträglichkeit und die Kennzeichnung von Schutzkleidung sowie an die Informationen, die der Hersteller mit der Schutzkleidung mitliefern muss.

Sie kann nicht für sich allein, sondern nur in Kombination mit einer anderen, im folgenden aufgeführten Norm angewendet werden.

Die wichtigsten Normen bei Schutzkleidung

Hitze_FlammschutzSchweisserschutzWarnschutzChemikalienschutzMultinorm
Hitze-/Flammschutz
DIN
EN ISO 11612
Schweißerschutz
DIN EN ISO 11611
Warnschutzkleidung
DIN EN ISO 20471 
Schutz gegen flüssige Chemikalien
DIN EN 13034
Kombination mehrerer Normen
RegenschutzStoerlichtbogen-neu_EN-ISO-61482KaelteschutzUV-Schutz
Schutz gegen elektrostatische Eigenschaften
DIN EN 1149
Schutzkleidung gegen Regen
DIN EN 343
Schutz gegen die thermischen Gefahren eines elektrischen Lichtbogens
DIN EN 61482
Schutz gegen kühle Umgebung & Kälte
DIN EN 14058
DIN EN 342
 

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