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Die Arbeit und der Umgang mit gefährlichen Stoffen sowie anderen potenziellen Gefahren sollte stets so gestaltet sein, dass der technische Arbeitsschutz an erster Stelle steht – so minimieren Sie die Gefährdung Ihrer Mitarbeitenden und sorgen für ein sicheres Arbeitsumfeld. Hier verraten wir Ihnen alles, was Sie über den technischen Arbeitsschutz wissen müssen.

Was ist technischer Arbeitsschutz?

Der technische Arbeitsschutz dient dazu, sowohl die Sicherheit als auch die langfristige Gesundheit der Beschäftigten bei technischen Tätigkeiten zu gewährleisten. Darunter fallen alle Bereiche, bei denen die Sicherheit während der Arbeit gefährdet sein könnte – z. B. im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Stoffgemischen, aber auch allen weiteren gesundheitlichen Gefahrenquellen wie Lärm. 

Wer ist zuständig für technischen Arbeitsschutz?

Die Zuständigkeit des technischen Arbeitsschutzes ist auf verschiedene Akteure aufgeteilt.
Für die Organisation des Arbeitsschutzes sind die Arbeitgebende zuständig.
Das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz wiederum ist zuständig für die Kontrolle und Überwachung des Arbeitsschutzes. Außerdem übernehmen die Unfallversicherungsträger der Unternehmen einen Teil der Zuständigkeit.

Beispiele zum technischen Arbeitsschutz

Der technische Arbeitsschutz ist in vielzähligen Bereichen relevant und bezieht sich auf alle technischen Tätigkeiten, bei denen während der Arbeit ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko besteht. Dazu gehört beispielsweise Folgendes: 

Sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen 

Zu gefährlichen Stoffen zählen u. a. neben biologischen Arbeitsstoffen auch alle weiteren gefährdenden Stoffe wie z. B. Dieselmotoremissionen, Schweißrauche und andere Gase. Insbesondere beim Umgang am Arbeitsplatz mit Substanzen wie brennbaren Flüssigkeiten oder verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen sind Maßnahmen zum Schutz vor einer schädlichen Einwirkung notwendig. 

Gerätesicherheit

Im Umgang und bei der Bedienung mit jeglichen Geräten, die bei der Arbeit genutzt werden, muss sichergestellt werden, dass diese keine Gefahren für Beschäftigte bergen. Bei der Gerätesicherheit gilt es, die Geräte auf ihre fehlerfreie Funktionalität zu prüfen, um Schäden zu verhindern, aber ebenso auf personenbezogene Schutzmaßnahmen zu achten. Besonderen Schutz fordern beispielsweise Geräte, die mit elektromagnetischen Feldern arbeiten.

Lärm- und Vibrationsschutz

Wenn Mitarbeitende mit Maschinen arbeiten oder regelmäßig und über längere Zeit anderen lauten Geräuschquellen ausgesetzt sind, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sie vor dem Lärm und den Vibrationen zu schützen. Insbesondere eine laute Geräuschkulisse am Arbeitsplatz kann zu gesundheitlichen Langzeitfolgen und -schädigungen führen. Das gilt vor allem für sogenannte Lärmbereiche, die ab einem ortsbezogenen Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) als solche eingestuft werden.

Sicherheit auf Baustellen (u. a.)

Um berufsbedingten Unfällen an risikoreichen Arbeitsplätzen wie Baustellen entgegenzuwirken, gibt es die oben bereits erwähnte Baustellenverordnung. Mithilfe der vorausgesetzten Sicherheitsmaßnahmen können die auftretenden Gefährdungen des Umfelds minimiert werden.

Technischer Arbeitsschutz: relevante Gesetze

Es gibt einige Verordnungen, Vorschriften und Gesetze, die in den technischen Arbeitsschutz mit einfließen, z. B.:

Arbeitsstättenverordnung

Die Verordnung über Arbeitsstätten bzw. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. In ihr werden die Anforderungen an Arbeitsstätten aufgelistet, die vom Arbeitgebenden zu erfüllen sind. Dazu zählen die Raumtemperatur, Ausstattung der Pausen- und Sanitätsräume, die Beleuchtung sowie die bereitgestellten Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe. 

Baustellenverordnung

Die Baustellenverordnung (BaustellV) enthält die organisatorischen Mindestanforderungen während aller Phasen einer Baumaßnahme – von der Planung und der Ausführung bis hin zu späteren Arbeiten. 

Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) steuert die Arbeit in überwachungsbedürftigen Anlagen. Dazu zählen unter anderem Anlagen, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten oder speziellen Gasen gearbeitet wird. Die sichere Betriebsweise in den Anlagen muss in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden.

Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) regelt den sicheren Umgang mit jeglichen Gefahrstoffen und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen. Als Gefahrstoffe werden solche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse eingeordnet, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, sie sind etwa entzündbar, akut toxisch, ätzend, krebserzeugend etc. 

Nach der GefStoffV müssen die Beschäftigten ausreichend vor diesen Stoffen geschützt werden, u. a. durch Vorkehrungen wie das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung. 

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

In der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sind neben der Beurteilung des Arbeitsumfeldes auch die dementsprechenden Maßnahmen bezüglich der Lärmprävention festgelegt. 

Demnach sind die Arbeitsbedingungen zuerst anhand vorhandener Daten zu beurteilen und erst wenn die Datenlage für eine Beurteilung nicht ausreicht, sind eigene Messungen durchzuführen. Wird trotz schallschutztechnischer Maßnahmen zur Minderung des Lärmpegels der Auslösewert von 80 dB(A) – bezogen auf eine achtstündige Tagesexposition – oder der Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C) überschritten, so hat der Arbeitgebende den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Bei der schädlichen Einwirkung von Vibrationen werden Auslöse- und Grenzwerte vorgegeben, deren Einhaltung durch Umrechnung von vorhandenen Messgrößen überprüft werden kann.

Unfall­verhütungs­vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

DGUV Vorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie dienen der Absicherung, dass zum einen der Versicherungsschutz für alle Versicherten gegeben ist und zum anderen der Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Die Vorschrift definiert die Pflichten der Unternehmensleitung zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Insbesondere werden die betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aufgaben beschrieben.

Medizinproduktegesetz

Das Medizinproduktegesetz (MPG), das sich auf Medizinprodukte und medizinisch-technische Geräte bezieht, gewährleistet den Schutz der zu behandelnden Personen als auch des medizinischen Personals.

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient als Grundlage zur Regelung aller Bestandteile des Arbeitsschutzes – darunter fallen die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebenden, die Pflichten und Rechte der Beschäftigten und die Überwachung des Arbeitsschutzes.  

§ 3 Grundlegende Arbeitsschutzpflichten

Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgebenden dazu, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, zu prüfen und diese ggf. anzupassen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Nach Abs. 2 muss der Arbeitgebenden bei der Planung und Durchführung der Schutzmaßnahmen: 

  1. für eine angemessene Organisation zu sorgen,
  2. die nötigen Vorkehrungen treffen, sodass die Maßnahmen entsprechend bei den jeweiligen Tätigkeiten umgesetzt werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

Abs. 3 ArbSchG regelt, dass keine Kosten für Maßnahmen auf die Beschäftigten auferlegt werden dürfen.

Pflichten und Rechte der Beschäftigten

  • 15 Pflichten der Beschäftigten

Nach Abs. 1 sind die Beschäftigten dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und entsprechend der Unterweisung des Arbeitgebenden für ihre Sicherheit und Gesundheit zu sorgen. Dies gilt ebenso für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen am Arbeitsplatz, die von den Handlungen der Beschäftigten betroffen sind.

Abs. 2 besagt, dass die Beschäftigten die Pflicht haben, Maschinen/Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe etc., aber auch Schutzvorrichtungen und die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen korrekt zu verwenden.

  • 17 Rechte der Beschäftigten

Laut Abs. 1 sind die Beschäftigten dazu berechtigt, dem Arbeitgebenden Vorschläge bezüglich der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit zu unterbreiten. 

Abs. 2 besagt Folgendes: Wenn die Beschäftigten aufgrund konkreter Anhaltspunkte die vom Arbeitgebenden umgesetzten Maßnahmen und bereitgestellten Mittel als für nicht ausreichend erachten, damit ihre Sicherheit und Gesundheit gewährleistet ist, können sie sich an die zuständige Behörde wenden, insofern der Arbeitgebende nicht von selbst auf die Beschwerden eingeht. Dies darf wiederum keine Nachteile für die Beschäftigten mit sich bringen. 

Überwachung des Arbeitsschutzes

Die Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichtsämter) der Länder und die jeweiligen Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu kontrollieren und zu beraten, damit der Arbeitsschutz gemäß dem ArbSchG gewährleistet ist.

Technische Regeln

Unter technischen Regeln versteht man u. a. die technischen Regeln für Arbeitsstätten – oder auch Arbeitsstättenregeln bzw. ASR. Sie sind eine Konkretisierung der oben genannten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), indem sie Empfehlungen und technische Vorschläge für die Umsetzung und Einhaltung einer Verordnung, eines Gesetzes oder eines technischen Ablaufs aufzeigen. Sie beziehen sich dabei auf den jeweiligen Stand der verwendeten Technik, Hygienevorschriften und der Arbeitsmedizin. Die Einhaltung der technischen Regeln schließt im Falle eines Unfalls die Fahrlässigkeit des Arbeitgebenden aus.

Warnschild mit Blitzsymbol und der Aufschrift "Hochspannung Lebensgefahr" an einer metallischen Wand.

Fazit

Technischer Arbeitsschutz ist für Unternehmen in vielerlei Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie sollen natürlich die Beschäftigten vor Gefahren und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz geschützt werden – die gesetzliche Regelung mehrerer Vorschriften dient der Gewährleistung ihrer Sicherheit. Dementsprechend sollten Sie stets auf die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen und deren Umsetzung achten. Neben den gesetzlichen Vorgaben sollten auch die technischen Regeln beachtet werden, um so einen möglichst umfassenden Arbeitsschutz zu gewährleisten.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen sozialem und technischem Arbeitsschutz?

Der soziale Arbeitsschutz bezieht sich auf Regelungen, die z. B. die Arbeitszeit, den Urlaub oder die Lohnfortzahlung bei Krankheit betreffen. Währenddessen fallen unter den technischen Arbeitsschutz alle Regelungen und Vorkehrungen, die dem Schutz der gesundheitlichen Unversehrtheit der Beschäftigten dienen. 

Welche Bereiche umfasst der Arbeitsschutz?

Unter den Arbeitsschutz fallen alle Bereiche der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Diese sind wiederum sehr vielschichtig und umfassen z. B. die Arbeitsplatzgestaltung, den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, Lärmschutz, die Lastenhandhabung, den Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen und die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Sind technische Regeln bindend?

Nein, grundsätzlich sind technische Regeln nicht automatisch bindend. Technische Regeln können als Empfehlungen gewertet werden und dienen zur Orientierung für Unternehmen, jedoch gibt es keine Strafe, wenn diese nicht umgesetzt werden.