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Arbeitsschutzverordnungen sind in der heutigen Arbeitswelt von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu garantieren. Arbeitgebende sind gesetzlich dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle, Gesundheitsschäden und Belastungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Doch welche Arbeitsschutzverordnungen gibt es überhaupt, und wie unterscheiden sie sich voneinander?

In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die wichtigsten Arbeitsschutzverordnungen und vergleichen ihre Schwerpunkte, um ein besseres Verständnis für die notwendigen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu schaffen.

Arbeitsschutzverordnung – was ist das überhaupt?

Arbeitsschutzverordnungen sind rechtliche Regelungen, die für die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz sorgen. Diese Verordnungen legen spezifische Anforderungen und Vorschriften fest, die Arbeitgebende und Arbeitnehmende befolgen müssen, um potenzielle Gefährdungen zu minimieren und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Je nach Land und Rechtssystem können Arbeitsschutzverordnungen verschiedene Aspekte des Arbeitsumfeldes abdecken – darunter der Umgang mit Gefahrstoffen, der sichere Betrieb von Arbeitsmitteln, die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz und mehr. Diese Verordnungen basieren oft auf Gesetzen oder Rahmenrichtlinien, die den allgemeinen Rahmen für den Arbeitsschutz festlegen.

In Deutschland bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Basis für verschiedene Arbeitsschutzverordnungen. Darunter zählen:

  • die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV),
  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), 
  • die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Durch die Verordnungen sollen Arbeitsunfälle verhindert und Gesundheitsrisiken minimiert werden. Es soll eine Arbeitsumgebung geschaffen werden, in der Arbeitnehmende produktiv und gesund arbeiten können.

Verantwortung der Arbeitgebenden nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Für die Umsetzung und Einhaltung der Arbeitsschutzverordnungen sind primär die Arbeitgebenden verantwortlich. Sie sind in der Pflicht, für die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu sorgen.

Zu den Pflichten der Arbeitgebenden gehören unter anderem:

  1. Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgebende sind verpflichtet, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren. Die Ergebnisse dieser Beurteilung dienen als Grundlage für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen gemäß den spezifischen Verordnungen.
  2. Umsetzung von Schutzmaßnahmen: Arbeitgebende müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Dies schließt die Implementierung von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen gemäß den Anforderungen der Arbeitsschutzverordnungen ein.
  3. Information und Schulung: Die Informationsvermittlung über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz sowie die Unterweisung in den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Schutzausrüstungen sind ebenfalls eine wichtige Pflicht der Arbeitgebenden.
  4. Bereitstellung von Ressourcen: Die zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen notwendigen Ressourcen müssen die Arbeitgebenden bereitstellen. Nur so kann eine adäquate Umsetzung der Verordnungs-Vorgaben erfolgen.
  5. Kontrolle und Überwachung: Die Verantwortung der Arbeitgebenden umfasst auch die regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzverordnungen sowie die Anpassung von Maßnahmen bei veränderten Bedingungen.
Arbeiter in orange Warnschutzkleidung

Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)

Um die Arbeitsschutzverordnungen konkret umsetzen zu können, bedarf es meist spezieller Sicherheitsbeauftragter und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Bestellung und Aufgaben dieser Schlüsselpositionen im Arbeitsschutz.

Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit helfen den Arbeitgebenden dabei, ihre Verantwortung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu erfüllen und die Sicherheit der Arbeitnehmenden zu garantieren. Durch ihre aktive Beteiligung können sie die Implementierung von Arbeitsschutzmaßnahmen stärken und somit eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung erzielen.

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte werden von den Arbeitnehmenden gewählt und dienen als Bindeglied zwischen den Beschäftigten und der Unternehmensleitung. Sie überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen im täglichen Arbeitsumfeld und können auf Gefahren hinweisen sowie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit einbringen. Ihre Tätigkeiten reichen von der Identifizierung von Risiken bis zur Unterstützung bei Schulungen und der Förderung eines sicherheitsbewussten Arbeitsklimas.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind qualifizierte Experten und Expertinnen, die vom Arbeitgebenden bestellt werden müssen, wenn die Größe des Unternehmens oder die Art der Tätigkeiten dies erfordert. Sie sind unabhängige, beratende Instanzen, die Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen. Ihre Aufgaben umfassen die Gefährdungsbeurteilung, die Entwicklung von Schutzmaßnahmen, die Durchführung von Schulungen und die Überprüfung der Arbeitsschutzaktivitäten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Lage, komplexe Arbeitsumgebungen zu analysieren und gezielte Lösungen zur Risikominderung vorzuschlagen.

Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) regelt die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung am Arbeitsplatz. Sie beruht auf den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der europäischen PSA-Richtlinie.

Durch diese Verordnung verpflichtet sich der Arbeitgebende dazu, den Beschäftigten die für ihre Arbeit notwendige Schutzausrüstung bereitzustellen. Dies können – je nach Arbeitsbedingungen – unter anderem Helme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung und andere Schutzausrüstung beinhalten.

Die Verordnung legt außerdem fest, dass die bereitgestellte PSA den einschlägigen EU-Richtlinien und Normen entsprechen muss. Arbeitgebende sind verpflichtet, die PSA auf ihre Eignung und Passform zu prüfen und die Arbeitnehmenden entsprechend zu unterweisen. Die PSA-BV betont die Bedeutung von Information und Schulung der Beschäftigten über die richtige Nutzung, Wartung und Lagerung der persönlichen Schutzausrüstung.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und technischen Anlagen. Ihr Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Gefährdungen und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu minimieren, indem sie klare Anforderungen an den sicheren Betrieb, die Prüfung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln vorschreibt.

Die BetrSichV umfasst eine breite Palette von Arbeitsmitteln, darunter Maschinen, Werkzeuge, Geräte und Anlagen. Die Verordnung legt fest, dass Arbeitgebende verpflichtet sind, eine regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durchzuführen. Dies umfasst auch die Prüfung von Anlagen und Einrichtungen, die potenziell gefährlich sein könnten.

Die Betriebssicherheitsverordnung betont außerdem die Bedeutung der Risikobewertung und Risikominimierung. Arbeitgebende müssen potenzielle Gefährdungen identifizieren, Schutzmaßnahmen ergreifen und die Beschäftigten über Risiken und Sicherheitsmaßnahmen informieren. Die Verordnung fördert auch die Einbindung von Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, um garantieren zu können, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten zuständig. Sie soll sichere und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen, indem sie klare Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitsumgebung und die Sicherheitseinrichtungen festlegt.

Die ArbStättV behandelt verschiedene Aspekte, darunter Beleuchtung, Belüftung, Raumgröße, Fluchtwege, Sanitäreinrichtungen und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen. Die Verordnung legt fest, dass Arbeitsstätten so gestaltet und eingerichtet werden müssen, dass Gesundheitsgefahren vermieden werden und die Arbeitnehmenden ihre Tätigkeiten sicher ausführen können.

Zudem setzt die ArbStättV Anforderungen an den Schutz vor physikalischen, chemischen und biologischen Gefährdungen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermöglichen. Sie fördert die Einhaltung von Mindeststandards, um die Risiken von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu minimieren.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) legt den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz fest. Sie ist essenziell für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und um sie vor den potenziellen Gefahren chemischer Substanzen zu schützen. Dies bewirkt sie, indem sie klare Anforderungen an die Kennzeichnung, Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Gefahrstoffen festlegt.

Arbeitgebende verpflichten sich mit der Verordnung dazu, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken durch den Umgang mit Gefahrstoffen zu identifizieren. Basierend auf dieser Bewertung müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Exposition der Arbeitnehmenden gegenüber Gefahrstoffen zu minimieren.

Die Verordnung befasst sich auch mit der Kennzeichnung von Gefahrstoffen durch Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und Sicherheitsdatenblätter. Diese Informationen sind wichtig, damit Arbeitnehmende die Gefahren erkennen und angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen können.

Die GefStoffV legt besonderen Wert auf die Notwendigkeit von Schulungen und Unterweisungen für die Arbeitnehmenden, um sie über die Gefahren von Gefahrstoffen und die richtige Handhabung zu informieren. Zudem legt sie Verantwortlichkeiten für Arbeitgebende, Herstellende und Importierende fest, damit die Verordnung eingehalten wird.

Gemeinsame Ziele und Zusammenwirken der Arbeitsschutzverordnungen

Die verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen in Deutschland – die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – sind eng miteinander verknüpft und sorgen gemeinsam für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Obwohl sie jeweils spezifische Schwerpunkte haben, existieren zahlreiche Wechselwirkungen und Überschneidungen zwischen diesen Verordnungen.

Gemeinsame Schwerpunkte

  • Gesundheitsschutz: Alle Arbeitsschutzverordnungen haben das gemeinsame Ziel, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen. Sie legen Anforderungen an Arbeitgebende fest, damit Arbeitsumgebungen so gestaltet werden, dass sie keine Gesundheitsgefährdungen darstellen.
  • Schutzmaßnahmen: Die Arbeitsschutzverordnungen betonen die Wichtigkeit von Schutzmaßnahmen, sei es durch persönliche Schutzausrüstung (PSA), sichere Arbeitsmittel oder ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.
  • Risikobewertung: Jede der Arbeitsschutzverordnungen erfordert eine umfassende Risikobewertung, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.

Überschneidungen

  • Die PSA-BV und die BetrSichV können in Bezug auf die Bereitstellung, Prüfung und Instandhaltung von persönlicher Schutzausrüstung gemeinsam wirken, da sie beide Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmenden betreffen.
  • Die ArbStättV und die BetrSichV überschneiden sich in Bezug auf den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und technischen Anlagen. Arbeitsmittel müssen den Anforderungen beider Verordnungen gerecht werden.
  • Die GefStoffV und die ArbStättV haben Überschneidungen in Bezug auf den Schutz vor physikalischen und chemischen Gefahren am Arbeitsplatz. Die richtige Lagerung von Gefahrstoffen betrifft sowohl die Sicherheit von Arbeitsstätten als auch den Schutz der Arbeitnehmenden.

Unterschiede

  • Die PSA-BV konzentriert sich auf persönliche Schutzausrüstung, während die BetrSichV den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln im Allgemeinen regelt.
  • Die ArbStättV legt den Fokus auf die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten, während die BetrSichV sich auf den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und technischen Anlagen konzentriert.
  • Die GefStoffV behandelt den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und die ArbStättV legt Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen fest.

Insgesamt ergänzen sich diese Verordnungen, um eine umfassende Grundlage für den Schutz der Arbeitnehmenden zu bieten. Arbeitgebende sollten die gemeinsamen Schwerpunkte und Überschneidungen erkennen und sich darum kümmern, dass sie alle relevanten Verordnungen befolgen, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Warnschild an Wand

Fazit

Die Vielfalt der Arbeitsschutzverordnungen trägt maßgeblich dazu bei, Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten. In einer Zeit, in der der Schutz der Beschäftigten höchste Priorität hat, sind diese Verordnungen unverzichtbare Instrumente, um potenzielle Gefahren zu minimieren und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.

Die Arbeitgebenden tragen eine bedeutende Verantwortung, den Anforderungen dieser Verordnungen gerecht zu werden. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, die Implementierung von Schutzmaßnahmen, angemessene Schulung und kontinuierliche Überwachung sind Schlüsselelemente für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden.

Ebenso verpflichten sich Arbeitgebende dazu, engagierte Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beauftragen, um die Verordnungen effektiv umzusetzen. Diese Expertinnen und Experten unterstützen bei der Identifikation von Gefahren, Entwicklung von Schutzmaßnahmen und Schulung der Mitarbeitenden, was zur Stärkung der Sicherheitskultur am Arbeitsplatz beiträgt.

Die verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen, angeführt von der PSA-Benutzungsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung, sind alle miteinander verbunden und ergänzen sich. Sie legen gemeinsame Schwerpunkte auf den Gesundheitsschutz, die Implementierung von Schutzmaßnahmen und die umfassende Risikobewertung.

Insgesamt streben Arbeitsschutzverordnungen danach, Arbeitsunfälle zu verhindern, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und die Produktivität zu steigern. Es ist deshalb umso wichtiger, ein umfassendes Verständnis über diese Verordnungen, ihre gemeinsamen Ziele und Unterschiede sowie über die Einhaltung ihrer Anforderungen zu haben.

FAQ

Welche Rolle spielen Arbeitsschutzverordnungen für die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz?

Arbeitsschutzverordnungen sind rechtliche Regelungen, die darauf abzielen, die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz zu garantieren. Sie legen spezifische Anforderungen und Vorschriften fest, die Arbeitgebende und Arbeitnehmende befolgen müssen, um potenzielle Gefährdungen zu minimieren und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Diese Verordnungen sind von entscheidender Bedeutung, um Arbeitsunfälle, Gesundheitsschäden und Belastungen zu minimieren und für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen.

Welche Verantwortung tragen Arbeitgebende im Zusammenhang mit Arbeitsschutzverordnungen?

Arbeitgebende sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Anforderungen der Arbeitsschutzverordnungen umzusetzen und für die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu sorgen. Ihre Verantwortung umfasst die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die Bereitstellung angemessener Ressourcen und die regelmäßige Überwachung der Einhaltung. Arbeitgebende sind zentral bei der Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung und müssen sicherstellen, dass alle relevanten Verordnungen befolgt werden. 

Wie ergänzen sich die verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen? 

Die Arbeitsschutzverordnungen, darunter die PSA-Benutzungsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung, sind eng miteinander verknüpft und sorgen gemeinsam für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Obwohl sie jeweils spezifische Schwerpunkte haben, existieren zahlreiche Überschneidungen und Wechselwirkungen zwischen diesen Verordnungen. Sie legen gemeinsame Ziele wie den Gesundheitsschutz, die Implementierung von Schutzmaßnahmen und die Risikobewertung fest, um eine umfassende Grundlage für den Schutz der Arbeitnehmenden zu bieten.