Das Arbeitsschutzgesetz gibt auch mit Hinblick auf die Arbeitskleidung Vorgaben vor, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten garantieren sollen. Arbeitgebende sind gesetzlich dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle, Gesundheitsschäden und Belastungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Doch welche Vorgaben gibt es seitens des Arbeitsschutzgesetzes und der Berufsgenossenschaft für die Berufskleidung?
Wir werfen einen detaillierten Blick auf die wichtigsten Arbeitsschutzverordnungen und vergleichen ihre Schwerpunkte, um ein besseres Verständnis für die notwendigen Schutzmaßnahmen während der Tätigkeit zu schaffen.
Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet in Deutschland die Basis für verschiedene Arbeitsschutzverordnungen, die auch direkten Einfluss auf die Arbeitskleidung haben. Dabei handelt es sich um rechtliche Regelungen, die für die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmenden im Beruf sorgen. Sie legen spezifische Anforderungen und Vorschriften fest, die Arbeitgebende und Arbeitnehmende befolgen müssen, um potenzielle Gefährdungen zu minimieren und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Je nach Land und Rechtssystem kann der Arbeitsschutz verschiedene Aspekte des Arbeitsumfeldes abdecken – darunter der Umgang mit Gefahrstoffen, der sichere Betrieb von Arbeitsmitteln, die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie die psychische Gesundheit und mehr. Diese Verordnungen basieren oft auf Gesetzen oder Rahmenrichtlinien, die den allgemeinen Rahmen für den Arbeitsschutz festlegen.
Zu den Arbeitsschutzverordnungen zählen:
- die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV),
- die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
- die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Die PSA-BV basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und der europäischen PSA-Richtlinie. Sie verpflichtet den Arbeitgebenden, den Beschäftigten erforderliche Schutzausrüstung wie Helme, Schutzbrillen und Gehörschutz kostenlos zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass diese den EU-Normen entspricht. Er muss außerdem die Passform prüfen und die Arbeitnehmenden entsprechend unterweisen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln und technischen Anlagen. Sie schreibt vor, dass Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden müssen und betont die Wichtigkeit der Risikobewertung und -minimierung.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die ArbStättV zielt auf die sichere und gesundheitsfördernde Gestaltung von Arbeitsstätten ab, mit Vorgaben zu Beleuchtung, Belüftung und Ergonomie.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die GefStoffV legt den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen fest und stellt klare Anforderungen an die Kennzeichnung, Lagerung, Handhabung und Entsorgung.
Gesetzliche Regelung zur Arbeitskleidung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Für die Umsetzung und Einhaltung der Arbeitsschutzverordnungen zur Arbeitskleidung sind primär die Arbeitgebenden verantwortlich. Sie sind in der Pflicht, für die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu sorgen. Letztere sind allerdings auch dafür verantwortlich, die Schutzmaßnahmen entsprechend umzusetzen.
- Arbeitgebende müssen dafür sorgen, dass die bereitgestellte Arbeitskleidung den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entspricht, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
- Zusätzlich zur Bereitstellung der Kleidungsstücke sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, die Mitarbeitenden über die korrekte Nutzung und den Zeitpunkt des Tragens der speziellen Berufskleidung zu informieren. Das stellt sicher, dass die Schutzkleidung effektiv genutzt wird und ihren Zweck erfüllen kann.
- Die Kleidungsstücke müssen regelmäßig gewartet und gereinigt werden, um ihre Funktionalität zu erhalten. Das sollte am besten von Profis übernommen werden, damit die Kleidung stets den erforderlichen Standards entspricht und den Schutz der Mitarbeitenden gewährleistet.
- Die Kosten für die Reinigung der Arbeitskleidung lassen sich auch von den Steuern absetzen. Der Pauschalbetrag ohne Nachweis beläuft sich auf 110 Euro.
- Bei Vernachlässigung dieser Pflichten und stellt der Arbeitgebende keine Arbeitskleidung, obwohl diese vorgesehen ist, haftet er für eventuelle Verletzungen oder Krankheiten der Mitarbeitenden. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen führen und sogar Bußgelder nach sich ziehen, wenn der Arbeitsschutz nicht eingehalten wird.
- Mitarbeitende unterliegen gleichzeitig der Tragepflicht und müssen die bereitgestellte Arbeitskleidung gemäß den Anweisungen des Arbeitgebenden nutzen. Das Tragen der Schutzkleidung ist entscheidend, um das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren und den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung aufrechtzuerhalten.
- Wiederholte Verstöße gegen die Nutzung vorgeschriebener Berufskleidung können zu disziplinarischen Maßnahmen führen, einschließlich Abmahnungen oder in schwerwiegenden Fällen sogar zur Kündigung. Vorgaben zur Arbeitskleidung im Arbeitsschutzgesetz sollten also befolgt werden – sowohl seitens der Arbeitgebenden als auch der Mitarbeitenden.
Wer übernimmt die Kosten für Arbeitskleidung?
Grundsätzlich gilt: Wenn die Schutz- bzw. Arbeitskleidung durch das Arbeitsschutzgesetz klar vorgeschrieben ist, müssen Arbeitnehmende sich nicht an den Kosten beteiligen. In diesem Fall tragen die Arbeitgebenden die Kosten für die erforderliche Arbeitskleidung. Das Gesetz verpflichtet sie dazu, die notwendige Berufskleidung bereitzustellen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Mitarbeitende freiwillig Schutzkleidung tragen möchten, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall müssen die Kosten selbst getragen werden.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, einen Teil der Kosten für Arbeitskleidung steuerlich geltend zu machen. Unter bestimmten Bedingungen können die Ausgaben für Arbeitskleidung von der Steuer abgesetzt werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Kleidungsstücke ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt sind und nicht auch im Alltag getragen werden.
Arbeitsschutzgesetz und Arbeitskleidung: Fazit
Das Arbeitsschutzgesetz legt klare Vorschriften für die Arbeitskleidung fest, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Arbeitgebende sind gesetzlich dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle, Gesundheitsschäden und Belastungen am Arbeitsplatz zu vermeiden. Unter dieses Gesetz fallen die Bereitstellung, Wartung und Reinigung der Kleidungsstücke sowie die Einhaltung der Arbeitsschutzverordnungen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften liegt sowohl bei den Arbeitgebenden als auch bei den Mitarbeitenden. Während Arbeitgebende für die Bereitstellung und Instandhaltung der Arbeitskleidung verantwortlich sind, müssen Mitarbeitende die vorgeschriebene Schutzkleidung auch entsprechend tragen und gemäß den Anweisungen nutzen.
FAQ
Wie ergänzen sich die verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen?
Die Arbeitsschutzverordnungen, darunter die PSA-Benutzungsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung, sind eng miteinander verknüpft und sorgen gemeinsam für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Obwohl sie jeweils spezifische Schwerpunkte haben, existieren zahlreiche Überschneidungen und Wechselwirkungen zwischen diesen Verordnungen. Sie legen gemeinsame Ziele wie den Gesundheitsschutz, die Implementierung von Schutzmaßnahmen und die Risikobewertung fest, um eine umfassende Grundlage für den Schutz der Arbeitnehmenden zu bieten.
Müssen Arbeitgebende Sicherheitsschuhe stellen?
Wenn Sicherheitsschuhe für die Ausübung des Berufs laut der Gefährdungsbeurteilung notwendig sind, müssen Arbeitgebende sie den Mitarbeitenden laut Arbeitsschutz zur Verfügung stellen. Bei Verschleißerscheinungen müssen sie sich um Ersatz kümmern.
Wann ist zusätzlich zur Berufskleidung Schutzkleidung notwendig?
Neben der Arbeitskleidung wird zusätzliche Schutzbekleidung in einigen Tätigkeiten empfohlen, die vor den jeweiligen berufsbedingten Gefahren schützen soll. Arbeitsschutzkleidung ist darauf ausgelegt, Verletzungen, Berührungen mit chemischen Substanzen, Hitze, Kälte oder anderen potenziellen Gefahren vorzubeugen.
Im Gegensatz dazu bezeichnet Arbeitsschutzkleidung spezielle Kleidung und Ausrüstung, die entwickelt wurde, um Arbeitnehmende vor spezifischen Gefahren in ihren Berufen zu schützen. Dazu gehören:
- Schutzhelme,
- Sicherheitsschuhe,
- Schutzbrillen,
- Gehörschutz
- oder Schutzanzüge.