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Das Arbeitsschutzgesetz ist eine bedeutende Säule des Arbeitsschutzes und damit äußerst relevant für jedes Unternehmen. Es enthält viele verschiedene Regelungen für ein sicheres Arbeiten: Darin werden unter anderem die Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebenden und die Rechte der Mitarbeitenden geregelt. Als Ergänzung dazu gibt es das Arbeitssicherheitsgesetz.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie über Arbeitsschutz und das Arbeitsschutzgesetz wissen müssen und zeigen darüber hinaus, welche Bedeutung diese Regelungen für das Arbeiten in Ihrem Betrieb haben.

Was ist das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz (auch kurz ArbSchG genannt) konzentriert sich hauptsächlich auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Es legt allgemeine Grundsätze fest und definiert Pflichten des Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Das Ziel ist es, die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz für alle Mitarbeitenden in einem Unternehmen zu gewährleisten.

Doch für wen gilt das Arbeitsschutzgesetz? Das Gesetz gilt für alle Beschäftigten in Deutschland, ganz egal in welcher Branche, welcher Position im Unternehmen oder in welchem Beschäftigtenverhältnis.

Was genau regelt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz und die darin enthaltenen Normierungen bilden den rechtlichen Rahmen für zahlreiche spezifische Arbeitsschutzvorschriften. Nachfolgend werden einige der wichtigsten Normen und Regelungen im ArbSchG vorgestellt, die sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende relevant sind. Die meisten davon, außer § 15 und § 22, beziehen sich auf die Pflichten des Arbeitgebenden im Sinne des Arbeitsschutzes.

  • § 3 – Grundpflichten des Arbeitgebenden:
  • Dieser Paragraf legt die Pflicht des Arbeitgebenden fest, Maßnahmen zum Arbeitsschutz für seine Mitarbeitenden zu ergreifen. Diese müssen individuell an die Bedingungen angepasst und regelmäßig geprüft werden. Bei der Umsetzung muss der Arbeitgebende auf eine geeignete Organisation und die Integration in die betrieblichen Abläufe achten. Auch die Kosten muss der Arbeitgebende alleine tragen. Eine wichtige Rolle nimmt der § 3 des Arbeitsschutzgesetzes für die Arbeitskleidung ein. Somit ist der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auch im Arbeitsschutzgesetz verankert.
  • § 5  – Beurteilung der Arbeitsbedingungen:
  • Im Sinne des Arbeitsschutzes gehören zu den Pflichten des Arbeitgebenden auch die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und das Feststellen von etwaigen Gefährdungen. Diese Beurteilung ist dann die Grundlage für das Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden.
  • § 6  – Dokumentation:
  • Mit Dokumentation ist das Festhalten der Gefährdungsbeurteilung nach dem § 5 ArbSchG und der entsprechenden Maßnahmen gemeint. Darüber muss der Arbeitgebende die jeweiligen Unterlagen haben und vorlegen können.
  • § 8  – Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgebenden:
  • Wenn Arbeitgebende zusammenarbeiten, muss diese Zusammenarbeit auch im Bereich des Arbeitsschutzes erfolgen, das bedeutet zum Beispiel, gesundheitsschützende Maßnahmen miteinander abzustimmen. Außerdem wird eine Verantwortung für die Mitarbeitenden des jeweils anderen Arbeitgebenden hergestellt, man muss also auf die Sicherheit aller kollaborierenden Mitarbeitenden achten.
  • § 11  – Arbeitsmedizinische Vorsorge:
  • Eine weitere Pflicht des Arbeitgebenden ist es, den Mitarbeitenden auf ihren Wunsch sich bei der Arbeit arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Dies hängt aber auch vom Gefahrengrad der Arbeitsstätte ab: Je gefährlicher und potenziell gesundheitsschädigend die Arbeit ist, desto öfter muss die Vorsorge vom Arbeitgebenden angeboten werden.
  • § 12  – Unterweisung:
  • In diesem Paragrafen ist die Pflicht des Arbeitgebenden geregelt, regelmäßige Unterweisungen vorzunehmen. Diese Unterweisung nach den Vorgaben im Arbeitsschutzgesetz muss an den jeweiligen Arbeitsplatz und die Aufgabenbereiche angepasst und regelmäßig wiederholt werden.
  • § 15 – Pflichten der Beschäftigten:
  • Auch Pflichten der Arbeitnehmenden sind im Sinne des Arbeitsschutzes geregelt: Sie müssen nach ihren Möglichkeiten und gemäß den Unterweisungen für ihre eigene Sicherheit Sorge tragen und auf andere Personen Rücksicht nehmen. Hieraus ergibt sich auch die Pflicht einer Überlastungsanzeige: Laut § 15 ArbSchG ist der Arbeitnehmende verpflichtet, den Arbeitnehmende über eine Überlastung mit möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit oder Sicherheit zu informieren.
  • § 22 – Befugnisse der zuständigen Behörden:
  • Die zuständigen Behörden haben das Recht, vom Arbeitgebenden erforderliche Auskünfte und Unterlagen zu erhalten. Sie können Besichtigungen und Überprüfungen durchführen, dazu gehört etwa die Begutachtung persönlicher Schutzausrüstung. Falls ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz festgestellt wird, kann dem Unternehmen der Betrieb untersagt werden.

Ergänzungen

Es gibt einige ergänzende Gesetze und Regelungen, die zum Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden beitragen.

  • Sicherer Arbeitsplatz: Es gibt keine spezifischen Anforderungen an den Arbeitsplatz im Arbeitsschutzgesetz. Die Gestaltung des Arbeitsplatzes wird in der Arbeitsstättenverordnung behandelt und in den technischen Regelungen für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Dazu gehört auch die im Arbeitsschutzgesetz nicht festgelegte Temperatur in den Arbeitsräumen: Hier sehen die ASR +26 °C als nicht zu überschreitenden Raumtemperatur an Arbeitsstätten.
  • Arbeitszeiten: Das Arbeitsschutzgesetz trifft keine Aussage zur Arbeitszeit. Die Regelungen zu den Arbeitszeiten finden Sie im Arbeitszeitgesetz. Darin, und nicht im Arbeitsschutzgesetz, sind auch die feststehenden Pausen zu finden.
  • Zeiterfassung: Auch die Zeiterfassung ist nicht Teil des Arbeitsschutzgesetzes. Die Arbeitgebenden sind seit 2019 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zeiterfassung verpflichtet.
  • Urlaub: Obwohl Ausgleich und Ruhephasen wichtig für sicheres Arbeiten sind, enthält das Arbeitsschutzgesetz keine Hinweise zum Urlaub. Stattdessen regelt das Bundesurlaubsgesetz den Urlaubsanspruch und die Mindestanforderungen.

Praktische Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb

Die praktische Umsetzung des Arbeitsschutzes sollte jedem verantwortungsbewussten Unternehmen am Herzen liegen. Sie erfordert – nach den einschlägigen Normen – eine aktive Herangehensweise, um Gefahren zu identifizieren, Risiken zu bewerten und geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Eine systematische Vorgehensweise ist dabei unerlässlich, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu garantieren und Arbeitsunfälle zu minimieren.

  1. Die erste Stufe der praktischen Umsetzung umfasst die Identifizierung von Gefahrenquellen im Betrieb, was auch in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes vorgesehen ist. Dies erfordert eine genaue Analyse der Arbeitsumgebung, Arbeitsprozesse und Arbeitsmittel. Potenzielle Risiken wie rutschige Böden, unzureichende Beleuchtung oder ungeeignete Schutzausrüstung sollten erkannt werden, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
  2. Nach der Identifizierung von Gefahren folgt die Bewertung der Risiken (auch dies beruht auf § 5 ArbSchG). Hierbei wird analysiert, wie wahrscheinlich es ist, dass bestimmte Gefahren auftreten und welches Ausmaß an Schaden sie verursachen könnten. Anhand dieser Bewertung können Prioritäten gesetzt und gezielte Schutzmaßnahmen entwickelt werden.
  3. Die Implementierung von Schutzmaßnahmen ist der nächste Schritt. Hierbei werden konkrete Aktionen ergriffen, um die identifizierten Risiken zu verringern. Das kann die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die Neugestaltung von Arbeitsplätzen durch Matten oder die Einführung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren umfassen. Gesetzlich stützt sich dieser Schritt auf § 3 des Arbeitsschutzgesetzes. 
  4. Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der getroffenen Maßnahmen sind ein kontinuierlicher Prozess. Neue Gefahren können auftreten oder sich bestehende Risiken verändern. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Arbeitssicherheitsstrategie regelmäßig überprüfen, aktualisieren und optimieren.

Überblick über das deutsche Arbeitssicherheitssystem

Das Arbeitssicherheitssystem in Deutschland ist ein gut koordiniertes Netzwerk aus Gesetzen, Verordnungen und Regelungen, das darauf abzielt, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen. Die wichtigsten Anker innerhalb dieses Netzwerkes sind:

  • Das Sozialgesetzbuch (SGB): Das SGB ist entscheidend für die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften und regelt außerdem die Unfallversicherung. Bei dieser müssen Arbeitgebende die Mitarbeitenden verpflichtend versichern, damit bei Arbeitsunfällen und möglichen Gesundheitsschäden Versicherungsschutz besteht. Die SGB betont zusätzlich die Prävention, also vorbeugende Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Die Gestaltung sicherer Arbeitsplätze wird durch die Festlegung grundlegender Anforderungen an die Räume geregelt.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Diese konkretisieren die Anforderungen aus der ArbStättV und geben detaillierte Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsstätten. Arbeitgebende sind verpflichtet, diesen Vorgaben und die aus der ArbStättV einzuhalten, um den Schutz der Mitarbeitenden zu fördern.
  • Das Arbeitssicherheitsgesetz: Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) richtet sich spezifisch auf die Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz. Das ASiG legt den Schwerpunkt auf die Identifizierung von Sicherheitsrisiken und die Entwicklung von Strategien, um diese zu minimieren. In dieser anderen Schwerpunktsetzung liegt auch der Unterschied zum Arbeitsschutzgesetz.
  • Das Arbeitsschutzgesetz: Das “Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit” ist die zentrale Norm für den Arbeitsschutz in Deutschland.

Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen

Das Arbeitsschutzgesetz ist die tragende Säule des Arbeitsschutzes in Deutschland. Es legt klare Pflichten für Arbeitgebende und Arbeitnehmende fest, um Unfälle zu verhindern, Gesundheitsrisiken zu verringern und eine nachhaltige Arbeitsschutzkultur zu fördern.

Weitere zentrale Gesetze neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Sozialgesetzbuch (SGB) und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Zusammen bilden diese ein System, das die Grundlagen für sichere und angenehmere Arbeitsbedingungen darstellt.

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FAQ

Was versteht man unter Arbeitsschutz und -sicherheit?

Unter Arbeitsschutz und -sicherheit versteht man alle Maßnahmen und Regelungen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Das beinhaltet unter anderem Unfallprävention und Schutzmaßnahmen wie Arbeitskleidung. Das deutsche Arbeitssicherheitssystem definiert Standards und Pflichten für Arbeitgebende und Arbeitnehmende und ist damit die Anlaufstelle für den Arbeitsschutz in Deutschland.

Welche Pflichten hat der Arbeitgebende durch das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland legt fest, dass Arbeitgebende eine Reihe von Pflichten zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz haben. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Vorbeugende Maßnahmen
  • Arbeitsmittel und Schutzausrüstung
  • Unterweisung und Schulung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Bereitstellung von Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Benennung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten
  • Einhaltung von Vorschriften und Standards

Welche Grundsätze muss der Arbeitgebende laut Arbeitssicherheitsgesetz beachten?

Laut dem Arbeitssicherheitsgesetz muss der Arbeitgebende Grundsätze für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb beachten. Im Gegensatz zum Arbeitsschutzgesetz richtet sich das Arbeitssicherheitsgesetz also besonders auf die Unfallvermeidung und Gesundheitsbewahrung der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz.
Die wichtigsten Grundsätze sind:

  • Bestellung von Arbeitsschutzpersonal, also (medizinischen) Fachkräften
  • Die Beratung durch dieses Fachpersonal
  • Mitwirkung bei Schulungen und Unterweisungen der Beschäftigten