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Die Bauindustrie ist eine der größten Branchen und erfordert aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen und Anforderungen eine angemessene Arbeitskleidung. Ob bei Abbrucharbeiten, im Hoch- oder Tiefbau oder im Straßenbau – in der Bauindustrie ist widerstands- und belastungsfähige Arbeitskleidung für die Sicherheit der Mitarbeitenden unumgänglich.

Eine hochwertige Arbeitskleidung kann dazu beitragen, das Verletzungsrisiko zu minimieren und die Lebensdauer der Kleidung zu verlängern. In diesem Zusammenhang spielt die Wahl der richtigen Arbeitskleidung eine wesentliche Rolle bei der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte sowie bei der Qualität der Arbeit, die in der Bauindustrie ausgeführt wird.

Gefahren auf der Baustelle

Die Arbeiter auf einer Baustelle sind nicht nur den Wettereinflüssen wie Hitze, Kälte, Regen, Schnee und Wind ausgesetzt, sondern auch mechanischen Einwirkungen wie Quetschen, von Maschinen oder Fahrzeugen erfasst werden oder andere Gefahren wie elektrische Energie, Gefahrstoffe, Lösungsmittel, Funken und Flammen, Lärm, Absturzgefahren und herabfallende Gegenstände. Daher braucht es Kleidung, die die Mitarbeitenden vor diesen Gefahren schützt. Gewöhnliche Arbeitskleidung reicht bei den oben genannten Gefahren nicht aus. Zum Schutz sollte daher auch in die persönliche Schutzausrüstung investiert werden.

Mehr Sicherheit mit hochwertiger Arbeitskleidung auf Baustellen: die persönliche Schutzausrüstung

Wirksam vor Gefahren schützt die persönliche Schutzausrüstung. Diese soll den Tragenden vor schädigenden Einwirkungen an Rumpf, Armen und Beinen bei der Arbeit schützen. Zu den üblichen Schutzkleidungen gehören Warnkleidung, Wetterschutzkleidung, Chemikalienschutzkleidung sowie Flammenschutzanzüge und Maschinenschutzanzüge.

Die persönliche Schutzausrüstung zählt zudem zum Beschäftigtenschutz und ist in der EU-Verordnung 2016/425 festgeschrieben. Diese Verordnung gibt Arbeitgebern noch mehr Rechtssicherheit, indem Hersteller und Verkaufsstellen stärker in die Verantwortung gezogen werden.

Gemäß der EU-Verordnung 2016/425 unterscheidet man zwischen den PSA-Kategorien 1, 2 und 3.

Kategorie I

PSA der Kategorie I umfasst Produkte, die den Nutzer vor geringfügigen Risiken schützt. Diese Kleidung schützt ausschließlich vor:

  • oberflächlichen mechanischen Verletzungen,
  • vor Berührungen mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln,
  • vor Berührungen mit heißen Oberflächen unter 50 Grad,
  • vor Schädigungen der Augen durch Sonneneinstrahlung und nicht extremen Witterungsbedingungen.

Kategorie II

PSA der Kategorie II umfasst die Produkte, die nicht in Kategorie I und Kategorie III eingeordnet werden können. Diese Schutzkleidung soll einen Standardschutz vor mechanischen Risiken bieten. Dazu zählen z. B. Arbeitsschutzhelme, Sicherheitsschuhe und Gehörschutz. Laut dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission fallen in diese Kategorie auch maßgefertigte und individuell angepasste PSA.

Für Schutzausrüstung auf der Baustelle zählt die Kategorie II. Die Schutzkleidung muss warm, witterungsfest, gut sichtbar und atmungsaktiv sein. Warnwesten zählen ebenfalls zur Arbeitsschutzkleidung auf einer Baustelle. Diese Schutzkleidung muss der Arbeitgebende zur Verfügung stellen.

Kategorie III

PSA der Kategorie III umfasst die komplexe persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden. Im Gegensatz zu den anderen beiden Kategorien wird hier davon ausgegangen, dass der Nutzer die Gefährdung nicht selbst einschätzen kann. PSA der Kategorie III schützt vor:

  • gesundheitsgefährdenden Stoffen und Gemischen,
  • Atmosphären mit Sauerstoffmangel,
  • schädlichen biologischen Agenzien,
  • ionisierender Strahlung,
  • Umgebungen mit vergleichbaren Auswirkungen wie bei einer Lufttemperatur von 100 Grad oder mehr,
  • Umgebungen mit vergleichbaren Auswirkungen wie bei einer Lufttemperatur von -50 Grad oder weniger,
  • Stürzen aus der Höhe
  • Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen,
  • Ertrinken,
  • Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen,
  • Hochdruckstrahl,
  • Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche und vor
  • schädlichem Lärm.
Drei Plaketten mit Symbolen an einer Holzwand hängend. Nr. 1: Ein Kopf mit weißem Schutzhelm; Nr. 2: Kopf mit Schutzbrille; Nr. 3: weiße Sicherheitsstiefel Quelle: https://pixabay.com/de/photos/arbeitsschutz-schild-blau-1040512/

Was gehört zur Arbeitskleidung und Schutzausrüstung in der Bauindustrie?

Schutzausrüstung

Wenn die Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Schutzhelm und Sicherheitsschuhen festlegt, ist das Tragen von diesen verbindlich. Schutzhelme der DIN EN 397 und EN 14052 sind die, die auf Baustellen getragen werden sollten.

Sicherheitsschuhe sollten robust sein und Stahlkappen haben. Diese schützen den Fuß, falls schwere Materialien darauf fallen. Außerdem sollten Trittsicherheit und Haftung auf rutschigem Boden gegeben sein. Sicherheitsschuhe erkennt man an der Norm EN ISO 20345.

Handschuhe sollten schnittfest sein und Schutz vor Stößen garantieren. Auf Handschuhen findet sich zudem eine vierstellige Zahlenkombination. Diese sagt aus, wie schnittfest, reißfest und stichfest der Handschuh ist. Es gilt: Je größer die Zahl, desto besser der Schutz, den dieser Handschuh im jeweiligen Bereich bietet.

Was zur Schutzausrüstung dazu gehört, ist ein Gehörschutz. Baustellen sind nämlich häufig Lärmbereiche. Baumaschinen erreichen gerne ihre 100 db(A). Das ist laut, vor allem wenn man bedenkt, dass eine dauerhafte Beschallung bei 80 db(A) schon zu dauerhaften Hörschäden führen kann.

Auf Baustellen mit Absturzgefahren, z. B. Arbeiten im Gerüst, Hubarbeitsbühnen und Teleskopmachinen, muss zudem bestimmte PSA gegen Absturz getragen werden. Dazu zählt ein Gurt zur Absturzsicherung. Die Norm EN 361 legt die Mindestanforderungen an Auffanggurte fest.

Je nach Baustelle kann auch das Tragen von Schutzanzügen verpflichtend sein.

Wichtig ist, dass die persönliche Schutzausrüstung gut sitzt und auch bei Bewegungen die zu schützenden Körperteile noch bedeckt

Arbeitshandschuhe und zwei Schraubendreher auf Fliesen Quelle: https://pixabay.com/de/photos/arbeitschutz-schutz-handschuhe-1038550/

Arbeitskleidung

Arbeitskleidung ist kein Bestandteil der persönlichen Arbeitsschutzausrüstung, da sie keinen ausreichenden Schutz vor Gefahren gibt. Sie kann aber z. B. einen Wiedererkennungswert für Kunden schaffen.

Zur Arbeitskleidung gehört in der Regel eine Arbeitshose, ein T-Shirt, eine Jacke und gegebenenfalls auch eine Latzhose. Sie sollte, wie auch die Schutzkleidung, gut sitzen und einen gewissen Tragekomfort aufweisen. Große, verschließbare Taschen sind ebenfalls von Vorteil. Häufig sind das Logo und die Farben der Firma enthalten.

Arbeitskleidung Materialien

Arbeitshosen und T-Shirts bestehen meistens aus Polyester und Baumwolle. Dabei können sich die Materialanteile je nach Hersteller und Anwendungsbereich unterscheiden. Der Vorteil an Mischgeweben liegt darin, dass sie robuster sind als reine Baumwolle.

Wer allergisch auf synthetische Gewebe reagiert, sollte allerdings auf eine Arbeitshose aus 100 % Baumwolle zurückgreifen.

Es gibt auch die Möglichkeit, eine Arbeitshose mit einem Elasthan-Anteil von 2 % zu bekommen. Diese sind weniger starr. Viele halten das Tragegefühl für angenehmer

Arbeitshosen, die aus 65 % Baumwolle und 35 % Polyester bestehen, haben hohe wärmeisolierende Eigenschaften, eine sehr gute Feuchtigkeitsaufnahme, sie sind gut waschbar und bleiben knitterfrei. Sie laufen zudem noch weniger ein als Arbeitshosen aus 65 % Polyester.

65 % Polyester und 35 % Baumwolle ist eine häufige Gewebemischung bei Arbeitshosen. Sie können bis 65 Grad gewaschen werden und bleiben fast knitterfrei. Außerdem laufen diese Hosen nur geringfügig ein. Dadurch, dass diese Gewebemischung verschleißfest ist, ist sie auch langlebig. Im Gegensatz zu reiner Baumwolle isolieren Hosen mit dieser Gewebemischung aber nicht so gut und absorbieren auch nicht so viel Feuchtigkeit.

Falls Sie Probleme bei der Auswahl von Arbeitskleidung haben und nicht wissen, welche Gewebemischung für Ihre Arbeit besser ist, dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Wer zahlt die Arbeitskleidung und die Schutzkleidung?

Wenn das Tragen von Arbeitsschutzkleidung aus Sicherheitsgründen vorgegeben ist, muss der Arbeitgebende dafür aufkommen und darf die Arbeitnehmenden dafür auch nicht zur Kasse bitten. Genauso muss der Arbeitgebende auch die Reinigung und Wartung der Schutzkleidung bezahlen

Wenn das Tragen von Arbeitsschutzkleidung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dann muss der Arbeitnehmende dafür allerdings selbst aufkommen, wenn der Wunsch besteht, Arbeitsschutzkleidung zu tragen

Arbeitsschutzkleidung lässt sich von der Steuer absetzen, solange sie nicht als private Ausgabe angesehen wird. Wenn das Finanzamt die Notwendigkeit der Arbeitsschutzkleidung anerkennt, wird die Steuerabsetzung grundsätzlich auch akzeptiert.

Arbeitskleidung dagegen, wenn diese auch im Alltag getragen werden kann, muss vom Arbeitnehmenden selbst gezahlt werden, es sei denn, es ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass der Arbeitgebende diese zahlt. Aus diesem Grund lässt sich Arbeitskleidung auch häufig nicht von der Steuer absetzen

Arbeitskleidung und Schutzkleidung reinigen

Wenn Sie die Arbeits- und Schutzkleidung Ihrer Mitarbeitenden bei dmw – die mietwäsche mieten, dann sorgen wir dafür, dass die Kleidung regelmäßig gereinigt und auf Mängel überprüft wird.

  1. Wir holen die Arbeits- und Schutzkleidung bei Ihnen im Unternehmen ab.
  2. In der Produktion wird die Kleidung erfasst, auf Vollständigkeit, vergessene Gegenstände und Mängel geprüft und sortiert.
  3. Im nächsten Schritt wird die Kleidung fachmännisch gewaschen, getrocknet, geglättet und zusammengelegt. Dabei achten wir natürlich auf den Erhalt der Ihnen zugesagten Eigenschaften: sauber, körperverträglich, imprägniert und hygienisch einwandfrei.
  4. Bei jedem Pflegezyklus überprüfen wir jedes Teil auf Sauberkeit und Beschädigungen und prüfen den optischen Gesamteindruck.
  5. Wenn Mängel gefunden wurden, dann reparieren wir die Kleidung. Sollte sich eine Reparatur nicht mehr lohnen, ersetzen wir das Kleidungsstück.
  6. Im letzten Schritt erfolgt die kunden- und mitarbeiterspezifische Sortierung der Kleidung.

Qualitativ hochwertige und sichere Arbeitskleidung von dmw – die mietwäsche

Bei dmw – die mietwäsche finden Sie eine große Bandbreite an Arbeitskleidung und Schutzkleidung. Unser Expertenteam findet mit Ihnen zusammen die Kleidung, die zu den Bedürfnissen Ihres Unternehmens passt.

Wir bereiten Arbeitskleidung auf und untersuchen sie hinsichtlich Mängel. Sollten welche gefunden werden, reparieren wir sie. So erhalten Sie regelmäßig saubere Kleidung, die den Sicherheitsansprüchen entspricht. Dabei übernehmen wir sowohl den Transport als auch die Abholung und erneute Lieferung an Ihr Unternehmen.

Für ein erstes Beratungsgespräch kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0800 / 108 11 08.

FAQ

Was zählt steuerlich als Arbeitskleidung?

Als Arbeitskleidung zählen z. B. Uniformen, Schutzkleidung oder auch die Amtstracht von Geistlichen. Nicht absetzbar ist Kleidung, die auch privat getragen werden kann, sowie z. B. Schuhe, Socken und Funktionsunterwäsche, dir zur Uniform getragen werden oder die schwarze Kleidung von Kellnern.

Was zieht man im Winter auf der Baustelle an?

Neben der Schutzkleidung sollte man sich vor allem im Winter so anziehen, dass man auf der Baustelle nicht friert oder ausrutscht. Dabei ist warme und wasserabweisende Kleidung sowie atmungsaktive Jacke und Hose zu empfehlen. Wäsche aus Fleece-Material hilft ebenfalls dabei, warm zu bleiben. Unerlässlich sind zudem Schuhe mit Stahlkappen und gutem Profil, Thermohandschuhe und eine Wintermütze unter dem Helm.