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Verletzungen am Arbeitsplatz sind ein unschönes Thema, sowohl für das Unternehmen als auch für die Angestellten. Doch wie passieren Arbeitsunfälle eigentlich? Und wie kann man diese kategorisieren und womöglich verhindern? Wir erklären es Ihnen in diesem Beitrag. 

Was sind Arbeitsunfälle?

Prinzipiell handelt es sich bei Arbeitsunfällen um Unfälle, die im Rahmen einer versicherten Tätigkeit (der Arbeit) passieren. Allerdings müssen sich die Unfälle nicht nur auf die eigentliche Arbeit beziehen, um als Arbeitsunfall eingestuft zu werden. Bereits der Weg von oder zur Arbeit ist mitversichert; sollten Sie also auf dem Weg verunfallen, wird dies als Arbeitsunfall eingestuft. 

Diese Regelung betrifft aber nicht nur Arbeitnehmende: Auch als lernende Person (nicht bei Studierenden), als Pflegekraft eines nahen Angehörigen in Ihrem eigenen Haus, als Erste Hilfe leistende Person bei einem Unfall und als ehrenamtliche Person zählen Unfälle während Ihrer Tätigkeit als Arbeitsunfälle.

Verhalten bei Arbeitsunfällen

Falls Sie die erste Person in Ihrem Umfeld sein sollten, die einen Unfall mitbekommt, sollten Sie der Person zu Hilfe eilen. Halten Sie hierbei die angegebene Reihenfolge der beschriebenen Schritte vor, um bestmöglich helfen zu können:

  1. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick: Wie viele Personen sind verletzt und wie sehen diese Verletzungen aus? Diese Informationen sind nicht nur für die Unfallmeldung wichtig, sondern auch, falls Sie eventuell medizinische Hilfe hinzurufen müssen. Bewahren Sie dabei unbedingt Ruhe – werden Sie nervös, überträgt sich das auch auf die verunfallte Person, wodurch die Situation verschlimmert wird!
  2. Schützen Sie sich und andere! Achten Sie auf Ihre Umgebung: Befinden sich irgendwelche eingeschalteten Maschinen oder gefährliche Gegenstände in Griffweite? Befinden Sie sich – im Falle eines Wegeunfalls – an einer stark befahrenen Straße und müssen deswegen besonders auf vorbeikommende Fahrzeuge achten? Bringen Sie sich und die verletzte Person in Sicherheit und schalten Sie – falls in Ihrer unmittelbaren Nähe noch Maschinen eingeschaltet sind – diese aus, damit sich nicht noch weitere Personen verletzen können. Überschätzen Sie dabei aber nicht Ihre eigenen Fähigkeiten! Es bringt der verletzten Person nicht sehr viel, wenn Sie sich beim Versuch der Ersten Hilfe ebenfalls verletzen. Fragen Sie vielmehr eine weitere Person um Hilfe, damit geht eine eventuelle Rettungsaktion aus einer Gefahrenzone viel leichter und schneller. 
  3. Leisten Sie Hilfe! Sobald die verletzte Person und Sie in Sicherheit sind, sollten Sie Erste Hilfe leisten. Überprüfen Sie zunächst, ob alle lebenswichtigen Funktionen (Herzschlag und Atmung) vorhanden sind. Ziehen Sie zusätzlich (falls ohnehin noch nicht geschehen) die Erste Hilfe leistende Person bzw. die Ersthelfenden Ihrer Arbeitsstätte hinzu (falls der Unfall während Ihrer Arbeit passiert ist). Zudem sollten Sie – falls nötig – den Rettungsdienst über die 112 verständigen und bis zu deren Eintreffen weiterhin Erste Hilfe leisten. Sollte der Rettungsdienst nicht benötigt werden, sollten Sie zur Unfalldokumentation einen Durchgangsarzt informieren. Nur so kann später entschieden werden, ob der Unfall als Arbeitsunfall eingestuft werden kann.

Pflichten von Unternehmen und Arbeitnehmenden

Sollten Sie als Führungskraft in Ihrem Unternehmen tätig sein, ist es Ihre Pflicht, den Vorfall zu melden. Zwar sollten sie jeden Unfall melden, jedoch besteht eine Meldepflicht erst ab einer Ausfalldauer von mehr als drei Tagen oder wenn die verunfallte Person bei dem Unfall getötet wurde. Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Unfallversicherung und bei der Berufsgenossenschaft – die Träger der Unfallversicherungen – und zwar entweder postalisch oder online über ein Formular. 

Sollten Sie als angestellte Person in dem Unternehmen beschäftigt und verunfallt sein, sollten Sie Ihre Verletzung in jedem Fall ärztlich dokumentieren lassen. Diese Dokumentation ist später für die Unfallversicherung für die Beurteilung des Geschehens von Bedeutung. Zudem sollten Sie jedes Mal, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Arbeit verletzen, Ihrer Arbeitsstelle Bescheid geben, selbst wenn es sich bei der Verletzung nur um einen minimalen Schnitt in den Finger handeln sollte. Sollten Sie das nicht tun und aus Ihrer vermeintlich unbedeutenden kleinen Verletzung später Langzeitschäden für Sie entstehen, kann es unter Umständen passieren, dass der Versicherungsschutz für Sie in dem Fall erlischt.

Erste-Hilfe-Koffer

Rechte bei Arbeitsunfällen

Bei Arbeitsunfällen ist die Unfallversicherung für Sie zuständig, nicht Ihre Krankenversicherung. Im Falle eines Arbeitsunfalls haben Sie als verletzte Person einen Anspruch auf die volle Leistung der Unfallversicherung, d. h. Sie haben Anspruch auf die vollen Behandlungskosten, eventuelle Kosten für die Reha usw. 

Um diesen Anspruch aber auch geltend machen zu können, benötigt die Unfallversicherung zunächst eine ärztliche Bescheinigung Ihrer Verletzungen. Zusätzlich werden von der Versicherung entweder Zeugen befragt oder weitere ärztliche Gutachten angefordert. Für das Gutachten muss die Unfallversicherung Ihnen mindestens drei Gutachter vorschlagen, aus denen Sie dann wählen können. Allerdings können Sie der Unfallversicherung auch selbst drei Gutachter vorschlagen, diese müssen jedoch in einer Fachrichtung qualifiziert sein, ein Gutachten vom Hausarzt reicht da nicht aus. 

Mit dem Gutachten oder den Zeugenaussagen sowie der ärztlichen Bescheinigung beurteilt die Unfallversicherung, ob es sich bei Ihrem Unfall um einen Arbeitsunfall handelt. Der Beschluss wird Ihnen anschließend in einem Bescheid mitgeteilt. 

Sollte Ihr Unfall nicht als Arbeitsunfall eingestuft werden, haben Sie einen Monat Zeit Widerspruch einzulegen. Sollte dieser Widerspruch abgelehnt werden, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. 

Falls Ihr Unfall als Arbeitsunfall eingestuft wurde, haben Sie nicht nur einen Anspruch auf die vollen Leistungen im Hinblick auf die medizinische Versorgung. Zwar ersetzt die Unfallversicherung eigentlich keine Sachschäden, allerdings macht sie bei zwei Sachen eine Ausnahme: bei Ihren medizinischen Hilfsmitteln (Brille, Hörgerät usw.) und bei Ihrer Kleidung, sollten diese beim Unfall oder während der Erste-Hilfe-Maßnahmen kaputt gegangen oder zerrissen worden sein.

Die häufigsten Risiken am Arbeitsplatz

Jede Arbeitsstätte hat ein mehr oder weniger verstecktes Risiko. Wir erklären Ihnen, was Sie an Risiken erwarten können:

1. Körperliche Belastungen

Körperliche Belastungen können sowohl durch die Arbeit als auch durch die Arbeitsumgebung entstehen. Hierbei bilden sich vier Faktoren heraus, die besonders für die Belastung verantwortlich sind:

Zunächst einmal der Lärm durch Maschinen. Dieser ist besonders im produzierenden und im Baugewerbe sehr hoch und kann Kopf- und Ohrenschmerzen verursachen. Aus diesem Grund sind im produzierenden und Baugewerbe Kopfhörer als Sicherheitsmerkmal vorgeschrieben.

Zusätzlich sind Vibrationen eine körperliche Belastung. Vibrationen entstehen durch die Benutzung motorbetriebener Werkzeuge, etwa durch einen Drucklufthammer oder durch eine Motorsäge. Die Vibrationen können Schäden an der Wirbelsäule und Kopfschmerzen verursachen. 

Ein weiterer Faktor ist derjenige der Beleuchtung. Besonders bei Tätigkeiten mit schlechten Lichtverhältnissen – beispielsweise im Bergbau –ist eine gute Beleuchtung wichtig, um korrekt arbeiten zu können.  Bei schlechten Lichtverhältnissen ermüden die Augen und verschlechtern sich in ihrer Sehkraft, wodurch Sie später auf eine Brille angewiesen sein könnten. Zusätzlich kann schlechtes Licht Kopfschmerzen verursachen.

Ein letzter Faktor beschreibt die klimatischen Verhältnisse am Arbeitsplatz. Insbesondere hohe Temperaturen und eine hohe Luftfeuchtigkeit am Arbeitsplatz können sich negativ auf Ihren Kreislauf auswirken. Niedrige Temperaturen sind allerdings auch nicht hilfreicher für Ihren Körper. Dadurch, dass es außen kalt ist, kühlt Ihr Körper automatisch ab. Ihr Körper verbraucht also Energie, nur um Ihren Körper warmzuhalten, wodurch Sie dann weniger Arbeitsleistung erbringen können und sich eventuell verletzen. 

2. Chemische Gefahren 

Es gibt viele Berufe, in denen Sie mit Chemikalien zu tun haben. Chemikalien bieten bekanntermaßen ein hohes Verletzungsrisiko, besonders ohne Schutzkleidung. Diese muss Ihnen von Ihrer Arbeit aus gestellt werden, Sie sollten dafür nicht selbst bezahlen müssen. Achten Sie während Ihrer Arbeit mit den Chemikalien darauf, diese nicht einzuatmen oder zu verschlucken, weil das schwere gesundheitliche Folgen haben kann. 

3. Biologische Gefährdungen

Bei biologischen Gefährdungen handelt es sich um Viren, Bakterien, Parasiten usw. Diese können Sie leicht krank machen, weswegen Sie bei der Arbeit mit diesen ebenfalls auf Schutzkleidung achten sollten. Die Gefahr durch biologische Gefährdungen tritt besonders in der Biotechnologie, in der Entsorgungswirtschaft, in der Bauindustrie und im Gesundheitswesen auf. 

4. Ergonomische Risiken

Ergonomische Risiken sind gesundheitliche Risiken, die die Körperhaltung betreffen. Die Risiken werden durch eine schlechte Körperhaltung, körperliche Überanstrengung und durch monotone Bewegungen über einen längeren Zeitraum verursacht. Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich, das Arbeitsumfeld entsprechend ergonomisch anzupassen. Dazu zählen etwa Stehschreibtische in Büros, an denen die Arbeitenden im Stehen arbeiten können, oder Gymnastikbälle, die Arbeitende zwischendurch anstelle ihrer eigentlichen Bürostühle nutzen können. 

5. Elektrische Gefährdungen

Elektrische Gefährdungen treten in jedem Beruf auf, in dem elektronische Geräte verwendet werden. Sind diese Geräte nämlich fehlerhaft installiert oder an den Stromkreislauf angeschlossen, kommt es schnell zu einem Kurzschluss oder einem Stromschlag. Bekanntermaßen ist beides lebensgefährlich – ein Kurzschluss kann schnell einen Brand verursachen, ein Stromschlag kann mitunter einen Herzstillstand verursachen.

6. Umweltrisiken

Umweltrisiken werden auch Unternehmerrisiken genannt. Als Unternehmer bzw. als Führungskraft hat man keine Kontrolle über diese Risiken, da sie eine höhere Gewalt darstellen. Diese Risiken sind von der Natur abhängig und somit nicht steuerbar. Sie können als Führungskraft lediglich Vorkehrungen treffen, damit die Auswirkungen dieser höheren Gewalt minimiert werden können. Bekannte Fälle höherer Gewalt sind beispielsweise Überschwemmungen oder schwere Stürme.

Hand, die einen in einen Verband eingewickelten Mittel- und Ringfinger hat

Fazit

Arbeitsunfälle müssen nicht nur auf der Arbeit passieren, sie gelten auch schon als Arbeitsunfälle, wenn Sie dorthin gehen oder wenn Sie von dort weggehen. Sie gelten jedoch nicht als Arbeitsunfälle, wenn diese Ihnen in Ihrer Pause passieren. 

Sollten Sie einen Arbeitsunfall mitbekommen, scheuen Sie sich nicht zu helfen! Achten Sie dabei jedoch auch auf Ihre Sicherheit! Nach einer eingehenden ärztlichen Untersuchung entscheidet die Unfallversicherung, ob der Unfall als Arbeitsunfall eingestuft wird. Es gibt fünf verschiedene Risiken im Hinblick auf Verletzungsrisiken am Arbeitsplatz, die Führungskraft hat nur auf einen Risikofaktor keinen Einfluss.

FAQ

Warum passieren Unfälle am Arbeitsplatz?

Arbeitsunfälle können jederzeit passieren, sei es durch Eigen- oder durch Fremdverschulden. Zu den Risiken zählen körperliche Belastung, chemische und biologische Gefahren, ergonomische Risiken sowie elektrische Gefährdungen und Umweltrisiken.

Ist jede Verletzung auf der Arbeit ein Arbeitsunfall?

Nicht jede Verletzung auf der Arbeit ist automatisch ein Arbeitsunfall. Damit eine Verletzung auf der Arbeit auch als Arbeitsunfall eingestuft wird, müssen sie zunächst auf der Arbeit oder auf dem Weg von/zur Arbeit passiert sein, jedoch nicht während der Pausen. Zusätzlich müssen die dokumentierten Verletzungen auch zum Unfallgeschehen passen. Nur dann wird die Verletzung auch als Arbeitsunfall eingestuft. 

Was sind typische Arbeitsunfälle?

Arbeitsunfälle lassen sich in fünf Kategorien unterteilen: einmal die Unfälle aus der Bewegung heraus (Stolpern, Stürzen etc.). Anschließend die Unfälle beim Verwenden manueller oder motormanueller Werkzeuge (Cuttermesser, Motorsäge etc.). Als Drittes die manuelle Handhabung von Arbeitsgeräten, Sie verstauen beispielsweise ein schweres Arbeitsgerät nicht richtig weiter oben in einem Regal und es fällt der nächsten Person, die vorbeigeht, direkt auf den Kopf. Als Nächstes die Missachtung von Sicherheitsvorschriften und als Letztes die Selbstüberschätzung durch entweder mangelnde oder jahrelange Erfahrung.